Schweizer Privatsender strahlen fünf Werbeclips aus

Sterbehilfe-Zahl zu niedrig - TV-Werbung geplant

Veröffentlicht am 16.11.2017 um 10:50 Uhr – Lesedauer: 
Sterbehilfe

Zürich ‐ Es klingt wie ein schlechter Scherz: Weil der assistierte Suizid in der Schweiz nur ein Prozent der Todesfälle ausmacht, wollen Sterbehilfeorganisationen nun TV-Werbung ausstrahlen - und dürfen es auch.

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Das Schweizer Privatfernsehen strahlt bis 25. November fünf Werbeclips für Sterbehilfe aus. Das teilte die Sterbehilfeorganisation "Exit" am Mittwoch auf Anfrage des Portals kath.ch mit. Zu den Sendern gehören demnach Tele Zürich, Tele Bern, Tele Basel und das Ostschweizer Fernsehen.

Unter den rund 76.000 Todesfällen in der Schweiz 2016 macht "assistierter Suizid" nur gut ein Prozent aus. Um diese Quote zu erhöhen, produzierte sie kurze Clips mit prominenten Schweizern. Das öffentlich-rechliche Schweizer Fernsehen (SRF) hatte sich geweigert, die Clips auszustrahlen. Es erklärte, Sterbehilfe sei nicht nur politisch, sondern auch gesellschaftlich stark umstritten. Die Werbespots könnten einen "nicht unerheblichen Teil des Publikums" in seinen Gefühlen verletzen.

Das Schweizer Statistikamt BFS (Dienstag) führt für 2016 insgesamt 965 Fälle von "assistiertem Suizid" auf. Im Vergleich zu 2008 bedeutet das fast eine Vervierfachung. Berücksichtigt sind ausschließlich Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Das Verhältnis zwischen Frauen und Männern, die Dienste der Organisationen "Exit", "Dignitas" oder "Eternal Spirit" zur Sterbebegleitung in Anspruch nahmen, liege bei etwa 60:40.

Mehr als ein Drittel der "Sterbetouristen" von Dignitas waren Deutsche

Das Bundesamt nannte keine Zahlen zum sogenannten Sterbetourismus, also zu Personen, die aus dem Ausland anreisen, um Sterbehilfeorganisationen zu konsultieren. Aus dem Bundesamt verlautete, dass 95 Prozent "assistierter Suizide" bei Ausländern auf das Konto von "Dignitas" gingen.

Für 2016 verzeichnete Dignitas 201 Fälle; davon werden 6 als "Schweiz" ausgewiesen. Die übrigen 195 betreffen Personen, die aus Ländern aller fünf Kontinenten anreisten. Deutschland führt die Liste mit 73 Personen an, gefolgt von Großbritannien (47), Frankreich (30) und den USA (9).

In der Schweiz ist es legal, anderen Menschen Mittel zum Suizid zur Verfügung zu stellen und sie zu begleiten, sofern der Helfer nicht persönlich vom Tod des Patienten profitiert. Sterbehilfeorganisationen bieten Beihilfe zur Selbsttötung an. In Deutschland untersagte der Bundestag 2015 jede Form organisierter Suizidbeihilfe etwa durch Sterbehilfevereine. Das Gesetz wird derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten; ein Urteil wird für 2018 erwartet. (KNA)

Themenseite: Ethik am Lebensende

Politik und Gesellschaft diskutieren über die Sterbehilfe. Für die katholische Kirche ist klar: Auch im Sterben hat der Mensch eine Würde, die es zu achten und zu schützen gilt. Sie setzt sich deshalb besonders für eine professionelle Begleitung von Sterbenden ein.