Urlaub vom Kloster

Angehörige streng klausuriert lebender Gemeinschaften wie Karmelitinnen und Kartäuser fahren aufgrund der "Stabilitas loci" - der Beständigkeit des Ortes, die ihnen auf Lebenszeit das Verlassen des Klostergeländes untersagt - gar nicht in Urlaub. Die Trappisten in der Eifel-Abtei Mariawald dürfen allenfalls bei schlimmen Krankheiten oder einem Todesfall in der Familie die Abtei verlassen, wie ein Ordensmann verrät. So auch in der Karthause Marienau in Bad Wurzach. "Urlaub kennen wir nicht", sagt Bruder Antonius. Auch hier könne nur ein zwingender Krankenhausaufenthalt die "Stabilitas loci" unterbrechen. Schließlich sollen sie in "vollkommender Hingabe an Gott" leben, wie es etwa die Kartäuser-Regel vorschreibt.
Alle anderen Gemeinschaften sehen durchaus vor, dass sich Ordensfrauen und -männer erholen dürfen. Wie viele Tage ihnen dafür im Jahr zustehen, das sei von Kongregation zu Kongregation verschieden, erklärt Arnulf Salmen, Sprecher der Ordensobernkonferenz. Fest steht nur: Bei Gemeinschaften, deren Mitglieder anstrengenden Arbeiten nachgehen und im Erwerbsleben stehen, sei Urlaub durchaus üblich; meist sind das zwischen zwei und vier Wochen pro Jahr.
Finanziert aus dem "Gemeinschaftstopf"
Doch wovon bezahlen Ordensleute die freien Tage? Schließlich verdienen sie kein eigenes Geld. "Das wird aus unserem Gemeinschaftstopf finanziert", erläutert etwa Schwester Ruth Schönenberger von den Missions- Benediktinerinnen Tutzing. Dort hinein komme alles, was die Schwestern im Rahmen ihrer Beschäftigungen im Kloster oder außerhalb erwirtschafteten. Benötige eine Schwester etwas, oder möchte sie in Urlaub fahren, werde gemeinsam beraten: "Was wollen wir uns leisen? Was passt zu unserem Lebensstil?" - das sei nicht anders als ein einer Ehe. Dann werde ein individueller Betrag festgelegt, die jede Schwester für ihren Urlaub verwenden könne. Dieses Urlaubsgeld könne sie dann "ohne Abrechnung verputzen", schließlich müsse man "nicht päpstlicher als der Papst sein", bemerkt die Benediktinerin schmunzelnd. Und: Wer im einen Jahr etwas sparsamer sei, könne im nächsten Jahr für seinen Urlaub vielleicht etwas mehr ausgeben.

Traumhaft vor der imponierenden Kulisse der bayerischen Alpen liegt das Kloster Benediktbeuern. Die Abtei wurde um 739 unter Mitwirkung des heiligen Bonifatius als benediktinische Ordensniederlassung gegründet.
Die Tutzinger Benediktinerinnen unterhalten in ihrem Kloster ein eigenes Ferienhaus für Ordensfrauen. Dort können diese sich entweder Vollpension verwöhnen lassen oder als Selbstversorger wohnen. Es gebe eine interne Liste mit zahlreichen weiteren Gästehäusern, "wo Ordensleute im Urlaub unterkommen können", verrät Schwester Ruth.
"Spiritualität und Wellness - Erholung für Leib und Seele" verspricht das Kloster Arenberg bei Koblenz auf seiner Homepage. Doch auch die Dominikanerinnen selbst, die unter anderem ein Gästehaus mit Wohlfühlangeboten betreiben, nehmen sich regelmäßig Zeit zum Auftanken. Ab der Ersten Profess habe jede Ordensfrau vier Wochen Jahresurlaub, verrät Schwester Ursula Hertewich. Die Ferien könnten frei gestaltet werden, allerdings verbrächten sie den Urlaub nur in dem Schweizer Ordenskonvent in Rickenbach oder innerhalb Deutschlands. "Dabei nehmen wir uns natürlich kein Zimmer in irgendeinem Luxushotel, sondern sollten uns an einem Pensionspreis von circa 40 Euro pro Nacht orientieren", stellt Schwester Ursula klar.
Faulenzen, Fahrradtour, Freunde treffen
Wichtig sei, dass sich die Schwestern in diesen vier Wochen wirklich erholen, um ihren "doch recht anstrengenden Alltag gut bewältigen zu können". Eine junge Mitschwester werde im Juli beispielsweise 14 Tage alleine mit dem Fahrrad unterwegs sein und an verschiedenen Orten ihr Zelt aufschlagen. Schwester Ursula bevorzugt "Faulenz-Urlaub in meiner alten Heimat", um sich dort auch mit Freunden zu treffen. "Manchmal verbringen wir auch einige Ferientage mit Mitschwestern, denn natürlich gibt es auch bei uns in der Gemeinschaft gute Freundschaften", verrät die Dominikanerin. "Das Spektrum ist genauso vielfältig wie wir Schwestern unterschiedlich sind".
Eine Urlaubserfahrung der besonderen Art haben die Franziskusschwestern von Vierzehnheiligen im Frühjahr 2013 gemacht. Zum 100. Todestag ihres Ordensgründers Peter Natilli reisten sie für fünf Tage mit rund 30 Schwestern in einem eigenen Bus nach Italien. "Auf diese Art war es das erste Mal", erklärt Generaloberin Regina Pröls, sonst unternehmen die Schwestern allenfalls mal einen gemeinsamen Tagesausflug. Finanziert wurde die besondere Pilgerreise aus der gemeinsamen Kasse.
Besonders das "Erleben der Gemeinschaft" und die vielen Stunden im Bus hätten die Schwestern durch den regen Austausch einander noch näher gebracht. Auch die Rundum-Versorgung habe den Ordensfrauen gut getan, "wir konnten uns so fallen lassen, wir mussten nicht anschließend gleich aufstehen und spülen. Das hat uns frei gemacht und hat Raum für unsere Gemeinschaft gegeben", erinnert sich Schwester Regina.
Urlaub in der eigenen Berghütte
Auch in Vierzehnheiligen hat jede Ordensfrau einen Anspruch auf 28 Tage Urlaub, "inklusive den Samstagen und Sonntagen". Dieser solle "der Regeneration und dem geistlichem Aufbau" dienen, erklärt die Generaloberin. Wie die Franziskanerinnen diese Zeit verbringen, können sie selbst entscheiden: mit Familienbesuchen, einer Bildungsreise oder Bergwandern mit Mitschwestern. So unterhält die Gemeinschaft in Österreich eine kleine Berghütte, die zum Urlaub einlade. Beliebt sei auch ein Ferienaufenthalt in anderen Klöstern, etwa am Bodensee. Es gebe "eine gute Vernetzung", verrät Schwester Regina. Manche ziehe es auch ans Meer - eine urlaubsreife Mitschwester habe drei Wochen auf Helgoland verbracht, berichtet die Generaloberin.
Was aber machen Missionare im Auslandseinsatz? Auch sie dürfen regelmäßig Urlaub machen und in ihre Heimat reisen, aufgrund der Entfernung aber in größeren Abständen und dann meist für zwei bis drei Monate. In Deutschland erwarte sie nicht selten ein "strammes Programm, weil die Missionare auch Gemeinden besuchen, die ihre Arbeit unterstützen und Vorträge halten", weiß Arnulf Salmen.
Da Missionare kein eigenes Geld erwirtschaften, greift für sie die Reisekostenregelung für Missionskräfte, wie Salmens Kollegin Elisabeth Fernandes do Brito weiß, die sich im Haus der Orden umd die Kontakte mit Missionaren und Missionarinnen kümmert. Missionare, die jünger als 65 Jahre sind, erhalten demnach alle vier Jahre einen Reisekostenzuschuss auf die Flugkosten von 100 Prozent; ältere Missionare können alle drei Jahre in die Heimat reisen. Dort können sie auch an einer für sie kostenlosen "Studienwoche für Missionarinnen und Missionare im Heimaturlaub" teilnehmen, einem Angebot der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK) - in diesem Juli im Bonifatiuskloster in Hünfeld. Unterkunft und Verpflegung über nimmt die DOK.
Von Angelika Prauß (KNA)