74-jährigen wird Volksverhetzung, Bedrohung und Beleidigung vorgeworfen

Morddrohungen gegen Pfarrer: Rentner vor Gericht

Veröffentlicht am 18.10.2016 um 10:50 Uhr – Lesedauer: 
Zorneding

Ebersberg ‐ Im Fall Zorneding wirft die Staatsanwaltschaft einem 74-jährigen Münchner Volksverhetzung, Bedrohung und Beleidigung vor. Der Mann ist der Justiz wohl bekannt - und sorgte gleich zu Prozessauftakt für einen Eklat.

  • Teilen:

Wegen Morddrohungen gegen den dunkelhäutigen Pfarrer von Zorneding sollte sich am Dienstag ein als Rassist bekannter Rentner vor dem Amtsgericht Ebersberg verantworten. Der Angeklagte erschien jedoch unentschuldigt nicht. Der einschlägig vorbestrafte Mann wird nun von der Polizei gesucht, ihm droht Untersuchungshaft. Die Verhandlung soll "zeitnah" neu angesetzt werden, wie es hieß.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 74-jährigen Münchner Volksverhetzung, Bedrohung und Beleidigung vor. Der Mann soll dem aus dem Kongo stammenden katholischen Geistlichen zwischen November 2015 und März 2016 mindestens zwei Schreiben mit Morddrohungen geschickt haben. Die Polizei fand in der Wohnung des Rentners Spuren, die ihn nach ihrer Überzeugung als Absender der Drohbriefe überführten.

Bild: ©picture alliance/dpa

Gottesdienst in der katholischen St. Martins-Kirche in Zorneding

Drohbriefe im Pfarramt

Nach den Ermittlungen verwendete der Angeklagte bei seiner wiederholten Hetze gegen Ausländer Nazisymbole. Gegen ihn wurde bereits mehrfach wegen Volksverhetzung ermittelt. Der 74-Jährige äußerte sich bislang nicht zu den Vorwürfen.

Pfarrer Olivier Ndjimbi-Tshiende war im März nach wochenlangen Morddrohungen und rassistischen Beleidigungen zurückgetreten. Auslöser der rassistischen Hetze waren fremdenfeindliche Äußerungen der Zornedinger Gemeinderätin Sylvia Boher (CSU) gewesen, die der dunkelhäutige Geistliche verurteilte. Daraufhin gingen Drohbriefe im Pfarramt ein. Seit seinem Rücktritt befindet sich der 66-Jährige an einem geheimen Ort und wird von der Öffentlichkeit abgeschirmt. (gho/dpa/KNA)

18.10.2016, 12.31 Uhr: ergänzt um Information, dass der Angeklagte nicht erschien, 13:30 Uhr: ergänzt um die drohende U-Haft