Gesetz soll für Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg gelten

Weder Kopftuch noch Kippa im Gericht

Veröffentlicht am 25.04.2017 um 16:20 Uhr – Lesedauer: 
Justiz

Stuttgart ‐ Die Landesregierung Baden-Württembergs will Richtern und Staatsanwälten künftig das Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke verbieten. Doch eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

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Hauptamtliche Richter und Staatsanwälte sollen in Baden-Württemberg künftig im Gericht keine religiös oder politisch geprägten Kleidungsstücke tragen. Die grün-schwarze Landesregierung beschloss am Dienstag in Stuttgart einen Gesetzentwurf von Justizminister Guido Wolf (CDU). Er muss noch durch den Landtag.

Schöffen und ehrenamtliche Richter sind von der Neuregelung nicht betroffen. Kritiker rechnen mit Klagen betroffener Juristen - etwa von Richterinnen, die bei der Ausübung ihres Berufes aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen möchten. Das neue Gesetz bezieht sich nicht nur auf Kopftücher, sondern etwa auch auf die jüdische Kippa.

Minister Wolf begründet das neue Gesetz mit dem Neutralitätsgebot der Justiz. Die Landesregierung geht davon aus, dass dieses Gebot mehr Gewicht hat als die Religionsfreiheit einzelner Betroffener. Die CSU hatte schon Ende 2016 ein Kopftuchverbot für Richterinnen und Staatsanwältinnen möglichst in allen deutschen Gerichtssälen gefordert. (dpa)

Linktipp: Zentralrat der Juden gegen Kopftuchverbot

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, hat sich gegen ein Kopftuchverbot ausgesprochen - auch im öffentlichen Dienst. Er knüpft das Tragen bei Beamten allerdings an eine Bedingung.