Ralf Meister für kritische Prüfung bei Flüchtlingen

Landesbischof: Missbräuchliche Taufen nicht dulden

Veröffentlicht am 07.06.2017 um 09:30 Uhr – Lesedauer: 
Flüchtlinge

Berlin  ‐ Wer sich als Flüchtling in Deutschland taufen lässt, dessen Chancen steigen, nicht abgeschoben zu werden. Der Hannoveraner Landesbischof Ralf Meister ruft deshalb nun zu einer kritischen Prüfung auf.

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Ralf Meister, Landesbischof der evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover, hat die Kirche zu einer kritischen Prüfung von Flüchtlingen aufgerufen, die zum Christentum konvertieren wollen. "Missbräuchliche, erschlichene Taufen können nicht geduldet werden", sagte er am Mittwoch dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Der Landesbischof reagierte damit auf den Fall eines afghanischen Asylbewerbers, der zum Christentum konvertierte, sich dadurch der Abschiebung entzog und trotz Fußfessel einen fünfjährigen Jungen tötete.

Meister sagte, es sei notwendig, die jeweilige Lebenssituation des Taufwilligen genau zu kennen. "Es ist klar, dass die Beurteilung des Sakraments der Taufe nicht einer weltlichen Gerichtsbarkeit untersteht." Pastoren dürften sich dabei nicht unter Druck setzen lassen. Dennoch sei "bei aller Sorgfalt im Umgang mit Taufbegehren von Geflüchteten nicht auszuschließen, dass es im Einzelfall zu Missbräuchen kommt". Für Sanktionen sei nicht die Kirche, sondern der Staat zuständig. "Es ist die Aufgabe staatlicher Gerichte, gegen diese Form von Missbrauch entschieden vorzugehen", erklärte Meister.

Ausländerrechtsexperte: Auch Christen können abgeschoben werden

Der Mitbegründer der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl, Viktor Pfaff, hatte zuvor am Dienstag davor gewarnt, die Debatte über die Abschiebung afghanischer Asylbewerber an extremen Einzelfällen aufzuhängen. Im Interview mit Spiegel online räumte er ein, dass der Fall für viele unverständlich und irritierend sei. Wenn aber jemandem bei Rückkehr in seinem Herkunftsland unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Folter drohe, dann dürfe er nicht abgeschoben werden, erläuterte Pfaff mit Blick auf die Europäische Menschenrechtskonvention. "Auch Mörder haben Menschenrechte."

Der Ausländerrechtsexperte betonte zugleich, auch Christen könnten abgeschoben werden, auch nach Afghanistan. Dass jemandem dort als Christ unmenschliche Behandlung oder Folter drohe, scheine nur plausibel, wenn "er seine Konversion bekannt gemacht hat, wenn ihn jemand verraten hat oder wenn er plant, seinen Glauben sichtbar nach außen zeigen". Auch wenn es um den Stopp von Abschiebungen gehe, reiche den Gerichten nicht die bloße Taufurkunde. "Es muss aus der Konversion eine Verfolgungsgefahr erwachsen."

Die evangelische Theologin Margot Käßmann hatte die Abschiebung von Konvertiten nach Afghanistan dagegen kritisiert. "Christinnen und Christen haben die Kanzlerin im Herbst 2015 sehr stark unterstützt. Jetzt sehen sie, dass es auch Abschiebungen gibt, die sie nicht verstehen", sagte sie der "Passauer Neuen Presse" bereits Ende Mai - und damit auch vor dem Fall im bayerischen Arnschwang. Zwar könne Deutschland nicht alle Flüchtlinge aufnehmen, so Käßmann damals. Aber wenn jemand den Kriegsdienst in der Armee von Assad verweigert habe, sollte das ein Asylgrund sein. (bod/KNA)