Bischöfe sprechen sich auf Vollversammlung dagegen aus

Keine Kommunion für Wiederverheiratete in Polen

Veröffentlicht am 08.06.2017 um 09:30 Uhr – Lesedauer: 
Zwei Hände in Nahaufnahme zerbrechen eine Hostie.
Bild: © KNA
Sakramente

Warschau ‐ Mehr als ein Jahr ist seit dem Erscheinen von "Amoris laetitia" vergangen. Nun haben auch die polnischen Bischöfe ihre Entscheidung mit Blick auf die wiederverheirateten Geschiedenen getroffen.

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Polens katholische Bischöfe sehen durch das Papstschreiben "Amoris laetitia" keine neuen Möglichkeiten für den Kommunionempfang von wiederverheirateten Geschiedenen. Die Lehre der Kirche habe sich im Fall der heiligen Kommunion für Menschen, die in nicht-sakramentalen Beziehungen leben, "nicht geändert", sagte der Sprecher Bischofskonferenz, Pawel Rytel-Andrianik, nach Abschluss der Vollversammlung am Mittwochabend im südpolnischen Zakopane.

Katholiken in solchen Beziehungen sollten zur "wahren Bekehrung und zur Versöhnung mit ihrem Ehepartner und den Kindern dieser Verbindung" geführt werden, betonen die Bischöfe in einer Erklärung. Darin erinnern sie die Betroffenen an das 1981 veröffentlichte Schreiben "Familiaris consortio" von Papst Johannes Paul II. (1978-2005). Dieses lässt wiederverheiratete Katholiken nur zu den Sakramenten zu, sofern sie bekunden, geschwisterlich zusammen zu leben, also ohne Geschlechtsverkehr.

Im Herbst sollen Leitlinien erarbeitet werden

Papst Franziskus' Schreiben "Amoris laetitia" zu Ehe und Familie vom April 2016 thematisiere die Integration von Menschen, die in nicht-sakramentalen Beziehungen leben, so die Bischöfe weiter. Bei ihrer Herbstvollversammlung wollen sie erneut über "Leitlinien" für die Seelsorge von Eheleuten und Familien beraten. Diese sollen auch die kirchliche Begleitung von wiederverheirateten Geschiedenen konkret erklären.

Die deutschen Bischöfe hatten im Februar anders entschieden und Wiederverheirateten einen Kommunionempfang im Einzelfall erlaubt. Vorausgehen müsse der Zulassung jedoch ein Prozess der Entscheidungsfindung und Gewissensbildung. "Nicht alle Gläubigen, deren Ehe zerbrochen ist und die zivil geschieden und wiederverheiratet sind", könnten ohne Unterscheidung die Sakramente empfangen, hieß es damals im Schreiben der Bischöfe. (bod/KNA)

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Kaum ein päpstliches Dokument der vergangenen Jahrzehnte löste eine breitere Debatte aus als "Amoris laetitia". Auch ein Jahr nach der Veröffentlichung ist ein Ende nicht abzusehen.