Irische Bischöfe fordern Verantwortung von Geistlichen

Richtlinien für Priester mit Kindern erlassen

Veröffentlicht am 22.08.2017 um 13:20 Uhr – Lesedauer: 
Richtlinien für Priester mit Kindern erlassen
Bild: © KNA
Irland

Dublin ‐ Wegen des Zölibats dürfte es sie eigentlich gar nicht geben: Kinder von Priestern. Die Realität sieht jedoch anders aus. Die irischen Bischöfe haben sich nun dieses Tabuthemas angenommen.

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Die irischen Bischöfe haben Richtlinien erlassen, die das Verhalten von Priestern regeln sollen, die Vater geworden sind. Die Geistlichen sollten sich ihrer Verantwortung "rechtlich, moralisch und finanziell stellen", schrieb die "Irish Times" bereits am Wochenende. Das Minimalziel müsse es jedoch sein, nicht vor seiner Verantwortung zu fliehen. Auch solle die zuständige kirchliche Autorität – Bischof oder Ordensoberer – den Priester anweisen, seinen Verpflichtungen nachzukommen.

Das Schreiben der Bischöfe sei bereits im Mai verabschiedet, doch weder von der irischen Bischofskonferenz noch auf den Internetseiten einzelner Diözesen veröffentlicht worden, schreibt die Zeitung. Zur Begründung hieß es seitens der Bischöfe, dass man mit der Veröffentlichung durch einen an den Richtlinien beteiligten Priestersohn, den Psychotherapeuten Vincent Doyle, gerechnet habe. Doyle betreut unter anderem eine eigene Homepage, um Menschen zu unterstützen, dessen Väter ebenfalls Priester waren oder sind.

Bedürfnisse der Kinder an erster Stelle

"Aus Gerechtigkeit und Liebe sollen die Bedürfnisse der Kinder an erster Stelle stehen", heißt es in den Richtlinien weiter. Der Priester müsse diese Interessen daher bei seinen Entscheidungen stets berücksichtigen. Gleichzeitig müsse die Mutter als erste Bezugsperson und moralische Instanz voll in alle Entscheidungen einbezogen werden. Es gehe um den Dialog mit der Mutter wie auch mit den Vorgesetzten. Außerdem müssten sowohl das Zivil- als auch das Kirchenrecht berücksichtigt werden.

Mit ihrer Weihe versprechen Priester der katholischen Kirche eine "vollkommene und immerwährende Enthaltsamkeit" (Can. 277 § 1 CIC), die auch Zölibat genannt wird. Darüber hinaus heißt es laut Kirchenrecht nur, dass es dem Diözesanbischof zustehe, über "die Befolgung dieser Pflicht in einzelnen Fällen zu urteilen" (Can. 277 § 3 CIC). Spezielle Strafen für Priester, die entgegen der rechtlichen Vorgaben Väter werden, gibt es nicht. Eine Annahme der Vaterschaft ist demnach möglich, ohne dass der betroffene Priester zwangsweise suspendiert wird. Anders stellt sich die Situation dann dar, wenn die sexuelle Beziehung zur Mutter des Kindes nicht beendet wird (Can. 1395 § 1 CIC).

Hauptkritikpunkt vieler Priesterkinder ist die vielfache Tabuisierung ihrer Situation. Der deutsche Jugendpsychiater Horst Petri geht davon aus, dass Priesterkinder mitunter in einem Scham-Schuld-Komplex aufwüchsen, der schlimmer sei als der bei Trennungs- und Scheidungskindern. Mit einer gesellschaftlichen Stigmatisierung gehen oft auch finanzielle Probleme einher, wenn sich Priester nicht zu ihrer Vaterschaft bekennen und somit auch keinen Unterhalt bezahlen. (bod)