Polens Bischöfe bleiben bei Wiederverheirateten unkonkret
Die Polnische Bischofskonferenz hat auf eine klare Vorgabe zum Kommunionempfang von wiederverheirateten Geschiedenen verzichtet. In ihren am Wochenende von der Vollversammlung verabschiedeten Richtlinien zur Anwendung des päpstlichen Schreibens "Amoris laetitia" gehen die polnischen Bischöfe nicht ausdrücklich auf dieses Thema ein. Die Kirche müsse Personen, die in "irregulären Situationen" lebten, gemäß den seelsorgerischen Kriterien von Papst Franziskus zur Seite stehen, heißt es in dem Text.
Diese Kriterien seien Akzeptanz, Begleitung, Unterscheidung und Integration. Zugleich betonen die Bischöfe, dass "Amoris laetitia" im Licht früherer päpstlicher Schreiben von Paul VI., Johannes Paul II. und Benedikt XVI. gelesen werden müsse. Unter anderem nennen sie auch das Schreiben "Familiaris Consortio" von 1981, in dem Johannes Paul II. einen Kommunionempfang von wiederverheirateten Geschiedenen im Einzelfall nur dann erlaubt, wenn die Partner in der neuen Verbindung sexuell enthaltsam leben.
Die meisten anderen Bischofskonferenzen und Bistümer, die bislang Richtlinien zur Anwendung von "Amoris laetita" veröffentlicht haben, lassen den Kommunionempfang von wiederverheirateten Geschiedenen im Einzelfall ausdrücklich zu.
Bischöfe fordern Verständnis für enthaltsame Ehepaare
Im Juni 2017 hatte die Polnische Bischofskonferenz verlauten lassen, dass sich die kirchliche Haltung gegenüber dem Verbot des Kommunionempfangs für wiederverheiratete Geschiedene aus ihrer Sicht durch "Amoris laetitia" nicht geändert habe. Auf eine solche Aussage verzichteten die Bischöfe in ihren Richtlinien jedoch. Polens Bischöfe fordern darin auch Verständnis für jene Gläubigen, die nach einer gescheiterten Ehe in ihrer zweiten Verbindung wie Bruder und Schwester lebten, weil sie das Sakrament der Eucharistie empfangen wollten.
Während der beiden Bischofssynoden über Ehe und Familie 2014 und 2015 hatten die polnischen Bischöfe stets betont, dass für sie weiterhin die Aussagen von Johannes Paul II. maßgeblich seien und sich damit gegen Bestrebungen um eine vorsichtige Öffnung gewandt.
Papst Franziskus hatte in einer Fußnote seines nachsynodalen Apostolischen Schreibens "Amoris laetitia" von 2016 erklärt, wiederverheiratete Geschiedene könnten "in gewissen Fällen" die "Hilfe der Sakramente" in Anspruch nehmen. Nach einer heftigen Debatte über die Interpretation dieser Stelle erklärte der Papst die Auslegung einiger argentinischer Bischöfe für verbindlich, die einen Kommunionempfang von wiederverheirateten Geschiedenen im Einzelfall zulassen, sich jedoch gegen eine zu laxe Praxis wenden. (tja)