Mutter-Teresa-Schwestern zurück im indischen Adoptionssystem
Die von der heiligen Mutter Teresa gegründeten Missionarinnen der Nächstenliebe kehren in das staatliche indische Adoptionssystem zurück. Eine dreiköpfige Delegation der Schwestern, angeführt von der Generaloberin Mary Prema Pierick, traf sich vergangene Woche mit Maneka Gandhi, Ministerin für Kinder- und Frauenentwicklung. Dabei wurde beschlossen, Kinder aus den 79 Heimen des Ordens in die familiäre Pflege zu geben, berichtet das Portal UCAnews.
In einer Pressemitteilung der Missionarinnen der Nächstenliebe vom vergangenen Freitag heißt es, dass sich der Orden bereit erklärt habe, seine Betreuungseinrichtungen bei den jeweiligen Landesregierungen zu registrieren, wie dies durch den Jugendjustizgesetz von 2015 vorgeschrieben sei. Die meisten Heime seien bereits registriert, und die übrigen Häuser seien gerade dabei, die Formalitäten zu erfüllen. "Waisenhäuser ohne Registrierung laufen Gefahr, geschlossen zu werden, und die Regierung macht für niemanden eine Ausnahme", sagte Schwester Clara Animuttil, die ein Waisenhaus im Bundesstaat Madhya Pradesh betreibt.
Umstrittenes Gesetz führte zu Ausstieg
Die Ordensgemeinschaft stellte im Oktober 2015 ihre jahrelange Praxis ein, Kleinkinder aus ihren Waisenhäusern zur Adoption freizugeben. Die Kongregation lehnte ein Gesetz ab, das alleinstehenden und geschiedenen Frauen gestattete, Kinder zu adoptieren. Nachdem sie sich aus dem staatlichen Adoptionssystem zurückgezogen hatten, boten die Schwestern ihre Waisenkinder dem nächstgelegenen Bezirkskinderheim an. Das gab die Babys dann zur Adoption frei.
Im Juli dieses Jahres gerieten die Missionarinnen der Nächstenliebe ins Visier staatlicher Ermittlungen. Eine Ordensschwester wurde im Bundesstat Jharkhand wegen des Verdachts auf Kinderhandel festgenommen. Daraufhin wies Indiens Regierung alle Bundesstaten an, sämtliche Kinderheime der Kongregation zu überprüfen. Die Schwester sitzt nach wie vor im Gefängnis. Das Oberste Gericht Jharkhands lehnte vergangene Woche ihren Kautionsantrag ab: Ihre Freilassung könne die Ermittlungen behindern. (mal)