Münsters Bischof stellt sich hinter DBK-Orientierungshilfe

Genn zu Kommuniondebatte: Sakrament nicht strikt verweigern

Veröffentlicht am 20.11.2018 um 12:15 Uhr – Lesedauer: 
Genn zu Kommuniondebatte: Sakrament nicht strikt verweigern
Bild: © KNA

Münster ‐ Seelsorger hätten nicht das Recht, die Kommunion strikt zu verweigern: Der Münsteraner Bischof Felix Genn stellt sich in einer neuen Broschüre hinter die DBK-Orientierungshilfe über den Kommunionempfang evangelischer Ehepartner. Eine Einschränkung macht er dennoch.

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Der Münsteraner Bischof Felix Genn wirbt in der Debatte um den Kommunionempfang in der katholischen Kirche um Geduld und Zurückhaltung. Zugleich stellt sich Genn in einer am Dienstag veröffentlichten Broschüre hinter die im Juni publizierte Orientierungshilfe der Deutschen Bischofskonferenz. Demnach können in Einzelfällen und unter bestimmten Voraussetzungen auch nichtkatholische Ehepartner zum Kommunionempfang zugelassen werden.

Die Orientierungshilfe ist das Ergebnis eines intensiven Ringens, auch mit Rom. Genn gehört zu den deutschen Bischöfen, die im Mai an einem klärenden Gespräche im Vatikan teilnahmen. Ein Ergebnis der Diskussionen: Jeder einzelne Bischof entscheidet selbst, ob er das Papier für seine Diözese übernimmt.

In der vom Bistum Münster veröffentlichten Broschüre zur seelsorglichen Begleitung von Eheleuten bittet Genn diejenigen, die sich eine weitergehende Lösung vorstellen können und praktizieren als den Vorschlag aus der Orientierungshilfe, "zu bedenken, dass ein Mühen um die Einheit der Christen und damit die Überwindung der Spaltung nicht zu neuen Spaltungen führen darf".

Die volle Eucharistiegemeinschaft

Im Hintergrund des Streits der vergangenen Monate stehe die Debatte um die Einheit von Eucharistie- und Kirchengemeinschaft, so Genn weiter. Die Eucharistie solle nicht zur Lösung dieser Frage instrumentalisiert werden, "sondern die volle Eucharistiegemeinschaft ist durch eine volle Kirchengemeinschaft erst möglich".

Der Bischof von Münster fügt aber auch hinzu: "Wir haben als Seelsorger nicht das Recht, jemandem die Zulassung zur Eucharistie zu erlauben beziehungsweise zu verbieten. Es ist unvereinbar, die heilige Kommunion strikt zu verweigern."

Der Bischof unterstreicht schließlich, dass es nicht seine Aufgabe sei, die Orientierungshilfe der Deutschen Bischofskonferenz in Kraft zu setzen, da sie kein Rechtstext sei. "Aber durch die Veröffentlichung möchte ich noch einmal unterstreichen und zeigen, dass ich von Anfang an hinter diesem Text gestanden habe und auch weiterhin zu ihm stehe."

Die deutschen Bischöfe hatten ihre Handreichung zum Kommunionempfang evangelischer Ehepartner Ende Juni veröffentlicht. Sie trägt den Titel "Mit Christus gehen – Der Einheit auf der Spur. Konfessionsverbindende Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie". Der Text liege nun als Orientierungshilfe in der Verantwortung der einzelnen Bischöfe, hieß es. (tmg/KNA)