So urteilen Österreichs Bischöfe über Feuer- und Naturbestattungen
Österreichs katholische Bischöfe haben neue Richtlinien zu Feuer- und Naturbestattungen veröffentlicht. Darin räumen sie den Gläubigen das Recht ein, "über eine Feuerbestattung selber zu entscheiden, ohne dass ihnen oder ihren Hinterbliebenen daraus ein Nachteil erwachsen darf". Voraussetzung sei, dass die Gründe ihrer Entscheidung "nicht dem christlichen Glauben widersprechen".
Keine christliche Option seien hingegen ein anonymes Verstreuen von Asche in der Natur, in der Luft oder auf dem Wasser, ebenso wie das Aufstellen der Urne in einem Privathaus oder einer Wohnung, die Beisetzung im privaten Garten oder das Aufteilen der Asche in mehrere Erinnerungsgegenstände.
In der Verordnung heißt es grundsätzlich: "Beisetzungsorte sind beständig - also wiederauffindbar, allgemein zugänglich, erlauben eine Möglichkeit zum Gedenken und zum Gebet, die Namen der Toten können hinterlassen oder verzeichnet werden, die Errichtung eines christlichen Zeichens auf dem Areal ist möglich. Die Segnung der einzelnen Grabstellen ist empfohlen."
Anspruch auf Feier der Totenliturgie
Die Bischöfe halten weiter fest, dass der Anspruch eines Katholiken auf die Feier der Totenliturgie auch dann nicht erlösche, "wenn seine Hinterbliebenen bei der Wahl der Bestattungsform oder des Bestattungsortes keine Rücksicht auf die kirchlichen Normen nehmen". Begräbnisriten in Anwesenheit des Sargs mit dem Leichnam zu feiern, sei unabhängig von der Bestattungsform nachdrücklich und generell zu empfehlen.
Hat vor der Einäscherung kein Gottesdienst stattgefunden, soll dieser laut den neuen Richtlinien in Anwesenheit der Urne gefeiert werden. Der Anspruch des kirchlichen Handelns im Umgang mit einer Aschenurne sei derselbe wie im Umgang mit einem Leichnam. Zudem, so die Bischöfe, gehe es um die Pietät, also den Schutz der Ehre des Verstorbenen und die Wahrung der Totenruhe, die auch für die Asche gelte.
Auf kirchlichen Friedhöfen sei der Beisetzungsort für Urnen vorzugsweise in der Erde. Im städtischen Raum könne stattdessen über die Errichtung von Aufbewahrungsplätzen in Kirchen nachgedacht werden. Die Bischöfe reagieren mit den Richtlinien auch auf den Trend, Urnen auf Wiesen- und Waldflächen oder in parkähnlichen Anlagen beizusetzen. Eine solche Bestattungsform schließe eine kirchliche Präsenz nicht sofort aus; es müsse vielmehr der Einzelfall geprüft werden.
Die katholischen Bischöfe Deutschlands hatten 2005 eine Broschüre zur Bestattungskultur veröffentlicht. Darin sprechen sie sich dafür aus, grundsätzlich am Friedhof als "Stätte des Gedenkens und der Trauerkultur" festzuhalten. Christen sollten Formen der Grabgestaltung finden, die zeigten, dass der Tod nicht das letzte Wort über das Leben habe. Trauer und Erinnerung bräuchten Rituale und konkrete Orte. (KNA)