Gericht sah Belästigung und Zwangsverfolgung

Stalkerin lässt Bischof keine Ruhe – Gefängnisstrafe

Veröffentlicht am 29.10.2019 um 12:21 Uhr – Lesedauer: 

Lausanne ‐ Drei Monate muss eine Frau wegen Nötigung des Schweizer Weihbischofs Alain de Raemy ins Gefängnis. Das entschied jetzt ein Schweizer Gericht. Die Rumänin hatte den 60-jährigen Kirchenmann monatelang verfolgt und bedrängt.

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Eine Frau ist wegen Nötigung des Schweizer Bischofs Alain de Raemy zu drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Ein Gericht im Wallis sah als erwiesen an, dass die Rumänin den Weihbischof im Bistum Lausanne, Genf und Freiburg monatelang verfolgte, wie das Nachrichtenportal "20 Minuten" (Dienstag) berichtet. Die Taten der rund 40-jährigen Frau seien als Belästigung und Zwangsverfolgung zu betrachten, so das Bezirksgericht Mittelwallis in Sitten.

Die arbeitslose Südosteuropäerin hatte sich offenbar im Januar 2018 in den 60-jährigen Kirchenmann verliebt. Seither sei sie bei jedem öffentlichen Auftritt des Weihbischofs präsent gewesen, selbst im Vatikan. Dabei habe sie sich ihm genähert, zweideutige Bemerkungen und Liebeserklärungen gemacht. Ebenso habe es Kontaktversuche ihrerseits über Telefon und Internet gegeben. Sogar vor Botschaften am Grab des Vaters des Weihbischofs in Sitten schreckte die Frau nicht zurück und kontaktierte die 95-jährige Mutter sowie eine Tante und eine Cousine de Raemys. Am Ende erstattete der Bischof Anzeige.

Aufgrund ihres langen Strafenregisters habe das Gericht eine Haftstrafe verhängt, hieß es. Es ist ihre sechste Verurteilung durch ein Schweizer Gericht wegen verschiedener Vergehen seit 2012. Sie legte demnach keine Berufung ein. Die Frau sei offenbar nach Rumänien zurückgekehrt, sagte de Raemy Schweizer Medien. Die Belästigungen hätten aufgehört. Bei einer Rückkehr in die Schweiz würde sie inhaftiert. (KNA)