Änderung mit großer Mehrheit beschlossen

Westfälische Kirche stellt Trauung von Homo-Paaren mit Ehe gleich

Veröffentlicht am 20.11.2019 um 12:20 Uhr – Lesedauer: 

Bielefeld ‐ Jede evangelische Landeskirche regelt den Umgang mit homosexuellen Paaren eigenständig. Auch die westfälische Landessynode hat nun darüber diskutiert - und mit großer Mehrheit eine Änderung beschlossen.

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In der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) werden Trauungen homosexueller Paare mit der Ehe zwischen Mann und Frau vollkommen gleichgestellt. Eine entsprechende Änderung der Kirchenordnung beschloss die westfälische Landessynode am Mittwoch in Bielefeld mit großer Mehrheit. Gleiches gelte für standesamtlich verheiratete Paare, bei denen nur ein Partner einer christlichen Kirche angehört. Bislang konnten sich gleichgeschlechtliche Lebenspartner in einem öffentlichen Gottesdienst segnen lassen. Das stellte sie Eheleuten weitgehend gleich. Der Gottesdienst durfte jedoch nicht "Trauung" heißen und war auch keine offizielle Amtshandlung.

Ab Januar wird die Trauung von gleichgeschlechtlichen Paaren eine offizielle Amtshandlung, die in die gleichen Kirchenbücher eingetragen wird wie bei heterosexuellen Ehepaaren. Pfarrer, die Bedenken gegen einen solchen Traugottesdienst haben, sollen nicht gegen ihren Willen dazu verpflichtet werden. In der Kirchenordnung sollen die Begriffe Ehemann und Ehefrau durch Ehepartner ersetzt werden. Das Thema habe vieler Diskussionen bedurft, es habe am Ende jedoch auch viel Einmütigkeit gegeben, sagte der Herforder Superintendent Michael Krause bei der Einbringung.

Unterschiedliche Regelungen in den Landeskirchen

Jede der 20 evangelischen Landeskirchen, die sich in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zusammenschlossen haben, hat den Umgang mit homosexuellen Paaren eigenständig geregelt. Die Segnung ist mittlerweile in fast allen Landeskirchen möglich. Lediglich bei der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe als eine der kleinsten Landeskirchen darf eine Segnung bislang nicht in einem Gottesdienst geschehen. Fast jede Landeskirche sieht aber auch vor, dass Gemeinden und Pfarrer nicht dazu gezwungen werden können, gleichgeschlechtlichen Paaren ihren Segen zu geben.

Bislang entspricht in dreizehn Landeskirchen die Segnung nun einer kirchlichen Trauung und ist damit auch eine Amtshandlung, die in einem Gottesdienst passiert. In fünf Landeskirchen sind Segnungen in Gottesdiensten möglich. Sie sind keine Trauungen, werden teilweise aber in eigenen Verzeichnissen festgehalten. Einen Sonderfall stellt die Evangelische Landeskirche in Württemberg dar. Dort war die Diskussion über die Möglichkeit einer Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in einem Gottesdienst kompliziert, da es in der Landeskirche zwei komplett konträre Auffassungen gibt. Die Synode hat dort im März 2019 aber beschlossen, dass ab 2020 in bis zu einem Viertel der Gemeinden Segnungsgottesdienste nach einer zivilen Eheschließung angeboten werden können. Es gibt dort also keine gemeinsame Regel. (bod/epd)