Nicht auf Kosten der gelebten Kirche

Erzbischof Burger gegen Kirchensteuer für Missbrauchsentschädigung

Veröffentlicht am 24.11.2019 um 10:41 Uhr – Lesedauer: 

Freiburg ‐ Sollen Entschädigungszahlungen für Missbrauchsopfer aus der Kirchensteuer bestritten werden? Nein, findet der Freiburger Erzbischof Stephan Burger. Gläubige dürften nicht in Mithaftung genommen werden.

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Der Freiburger Erzbischof Stephan Burger hat sich gegen eine Verwendung von Kirchensteuermitteln für Entschädigungszahlungen an Opfer sexuellen Missbrauchs gewandt. Es brauche neue Regeln für Anerkennungszahlungen, sagte Burger am Wochenende in Freiburg. "Aber es steht für mich auch außer Frage, dass die Summen nicht von den Gläubigen selbst durch ihre Kirchensteuern finanziert werden sollten."

Ein verantwortungsvoller Umgang mit Kirchensteuergeldern bedeute, "dass Gläubige hier nicht in Mithaftung genommen werden für die Taten einzelner Kleriker und der jeweiligen Kirchenleitung", so der Bischof. Auch müsse sichergestellt sein, dass die Finanzierung von Entschädigungen "nicht auf Kosten der gelebten Kirche, der Seelsorge, der Pflege, Bildung oder Caritas geschieht".

Neues Zahlungsverfahren in der Diskussion

Derzeit diskutieren die katholischen Bischöfe in Deutschland über ein neues Verfahren für Entschädigungszahlungen an Betroffene von sexuellem Missbrauch durch Geistliche. Eine Arbeitsgruppe schlug im September zwei Modelle vor: eine Pauschale von rund 300.000 Euro pro Opfer oder ein abgestuftes Verfahren, bei dem je nach Schwere des Falls zwischen 40.000 und 400.000 Euro gezahlt werden könnte. Weitere Schritte sollen Ende Januar vorgelegt werden.

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hatte Anfang des Monats mit seiner Einschätzung für Diskussionen gesorgt, zur Verwendung von Kirchensteuermitteln gebe es langfristig keine Alternative. Auch wenn es vielen Gläubigen widerstrebe, mit ihren Beiträgen für Verfehlungen einzelner Geistlicher einzustehen, seien die Kirchenmitglieder als Solidargemeinschaft in der Pflicht. (cph/KNA)