Nachfolger für Theo Paul bekanntgegeben

Bistum Osnabrück bekommt einen neuen Generalvikar

Veröffentlicht am 07.01.2020 um 13:26 Uhr – Lesedauer: 

Osnabrück ‐ Personalwechsel in der Osnabrücker Bistumsleitung: Der dienstälteste Generalvikar Deutschlands, Theo Paul, bekommt einen Nachfolger – und Bischof Franz-Josef Bode somit ein neues "alter ego". Der Neue hatte auf Diözesanebene schon zahlreiche Führungsposten inne.

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Ulrich Beckwermert (55), Domkapitular und Personalreferent des Bistums Osnabrück, wird neuer Generalvikar der Diözese. Bischof Franz-Josef Bode gab seinen künftigen Stellvertreter auf dem Neujahrsempfang für die Mitarbeiter des Bischöflichen Generalvikariates bekannt, wie das Bistum am Dienstag mitteilte. Beckwermert tritt demnach am 20. September die Nachfolge von Theo Paul (66) an, der das Amt seit Januar 1997 innehat und damit der dienstälteste Generalvikar in Deutschland ist.

Beckwermert ist seit 2016 als Personalreferent für den Einsatz der Priester und anderen hauptamtlichen Mitarbeiter in der Seelsorge zuständig. Er stammt aus Emsdetten und wurde 1990 zum Priester geweiht. 2001 wurde er Dompfarrer in Osnabrück. Zugleich war er bis 2008 auch für die Frauenseelsorge im Bistum zuständig und danach als Regens des Priesterseminars für die Ausbildung des Priesternachwuchses verantwortlich. Paul wird laut Bistum künftig als Bischofsvikar für die Katholischen Krankenhäuser der Diözese, als Rektor des Priesterseminars, in der Sorge um die Geistlichen Orte im Bistum sowie in der Geistlichen Begleitung tätig sein.

Der Generalvikar ist der persönliche Stellvertreter des Bischofs in allen Verwaltungsaufgaben und handelt in dessen Auftrag und mit gleicher Vollmacht. Deshalb wird er auch als das "alter ego" des Diözesanbischofs bezeichnet. Er leitet die Verwaltungsbehörde eines Bistums, das Generalvikariat oder Ordinariat. Der Generalvikar wird gemäß Kirchenrecht vom Bischof "frei ernannt" und kann von ihm auch "frei abberufen" werden. Mit dem Ende der Amtszeit oder dem Tod des Bischofs enden automatisch auch seine Befugnisse. Dem Generalvikar kommt, von einigen Ausnahmen abgesehen, kraft Amtes in der ganzen Diözese die ausführende Gewalt zu, die der Diözesanbischof von Rechts wegen hat. (tmg)