Nur ein Bruchteil gleichgeschlechtlicher Paare lässt sich kirchlich segnen

Evangelische Kirche: Kaum gleichgeschlechtliche Trauungen

Veröffentlicht am 22.02.2020 um 09:45 Uhr – Lesedauer: 

Frankfurt am Main ‐ Obwohl sich gleichgeschlechtliche Paare in vielen evangelischen Landeskirchen trauen lassen können, wird diese Möglichkeit laut einer Umfrage kaum genutzt. In Baden etwa treten jährlich nur rund 30 gleichgeschlechtliche Paare vor den Traualtar.

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Nur wenige gleichgeschlechtliche Ehepaare lassen sich nach ihrer Eheschließung auch kirchlich segnen. Das ergab eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter den 20 evangelischen Landeskirchen in Deutschland. Zwar haben nur sieben Landeskirchen Daten zur Zahl der gleichgeschlechtlichen Ehepaare erhoben. Doch daran lässt sich ein deutlicher Trend ablesen.

In der badischen Landeskirche etwa ließen sich seit der Gleichstellung von heterosexuellen und gleichgeschlechtlichen Paaren jährlich zwischen 20 und 30 gleichgeschlechtliche Paare trauen. Der Anteil solcher Paare beträgt damit deutlich unter einem Prozent. In der Evangelischen Kirche von Westfalen ließen sich im vorvergangenen Jahr 27 gleichgeschlechtliche Paare segnen. In der lippischen Landeskirche, der drittkleinsten, gab es 2018 lediglich eine Segnung. In der sächsischen Landeskirche gab es 2018 zehn Segnungen.

Seit 2015 in Anhalt nur eine Segnung

In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, wo die Segnung homosexueller Paare bereits seit 2013 einer Trauung förmlich gleichgestellt ist, ließen sich zwischen 2013 und 2017 218 Paare trauen. Im selben Zeitraum gab es rund 19.000 Trauungen heterosexueller Paare. Zwischen 2002 und 2012 ließen sich nach Schätzungen der Landeskirche insgesamt etwa 150 gleichgeschlechtliche Paare segnen. Im selben Zeitraum fanden 46.000 Trauungen heterosexueller Paare statt. In der Landeskirche Anhalts kam es seit 2015 lediglich zu einer Segnung anlässlich einer Eheschließung zweier Frauen.

Dass die Mehrheit der Landeskirchen keine Zahlen über Trauung oder Segnung gleichgeschlechtlicher Paare mitteilen konnte, hat zwei Gründe: Dort, wo Trauung und Segnung gleichstellt wurden, werden die Trauungen von Paaren gleichen Geschlechts nicht gesondert gezählt – im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes. Dort, wo nur Segnungsgottesdienste möglich sind, wurden diese in der Regel gar nicht gezählt.

Katholische Kirche lehnt Segnung und Trauung ab

Die 20 evangelischen Landeskirchen regeln die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare unterschiedlich. In 14 Landeskirchen sind Segnung und Trauung grundsätzlich gleichgestellt, in fünf Landeskirchen können sich Paare in einem Gottesdienst segnen lassen. In der zweitkleinsten Landeskirche Schaumburg-Lippe ist eine Segnung bislang nur in einem privaten Rahmen, nicht aber in einem Gottesdienst möglich. Im Herbst soll das Kirchenparlament dort nach Angaben der Landeskirche aber über die Einführung einer Segnung abstimmen. Die Union Evangelischer Kirchen (UEK), ein Zusammenschluss aus 15 Landeskirchen, will noch in diesem Jahr eine eigene Trauordnung für Paare gleichen Geschlechts einführen. Die katholische Kirche lehnt eine Segnung oder gar Trauung gleichgeschlechtlicher Paare ab. Allerdings gibt es auch hier Diskussionen über das Thema. (stz/epd)