Schönborn gibt Vorsitz von Österreichischer Bischofskonferenz ab
Während die Deutsche Bischofskonferenz am Dienstag der mit Spannung erwarteten Wahl ihres neuen Vorsitzenden entgegensieht, stehen auch ihre österreichischen Kollegen vor einem Umbruch: Nach 22 Jahren an der Spitze des Episkopats tritt Kardinal Christoph Schönborn am 17. März von diesem Amt zurück, wie er am Montag der Wiener Presseagentur Kathpress bestätigte. Die Wahl eines Nachfolgers soll bei ihrer Frühjahrstagung (16.-19. März) in Pfons (Tirol) erfolgen.
Schönborn hatte die Bischofskonferenz bereits im Herbst über diesen Schritt informiert. Im Januar erreichte er die für Bischöfe vorgeschriebene Altersgrenze von 75 Jahren. Sein kirchenrechtlich vorgeschriebenes Rücktrittsgesuch als Erzbischof lehnte Papst Franziskus ab. In den vergangenen Jahren hatten den Dominikaner mehrere schwere Erkrankungen ereilt. Im Mai 2019 musste er sich einer Prostata-Operation unterziehen. Im Dezember erlitt er einen Lungeninfarkt als Folge einer Lungenembolie. Im Juni 1998 übernahm Schönborn vom damaligen Grazer Diözesanbischof Johann Weber den Vorsitz der Österreichischen Bischofskonferenz. Zuletzt war er im November 2016 im Amt bestätigt worden; regulär endet die Wahlperiode 2022.
Wahlberechtigt sind alle 15 Mitglieder der Bischofskonferenz, doch gewählt werden kann nur einer der neun Diözesanbischöfe. Erforderlich ist eine Zweidrittelmehrheit, ab dem dritten Wahlgang genügt die relative Mehrheit. Neben Kardinal Schönborn gehören der Österreichischen Bischofskonferenz der Salzburger Erzbischof Franz Lackner (63), die Bischöfe Benno Elbs (Feldkirch, 59), Hermann Glettler (Innsbruck, 55), Wilhelm Krautwaschl (Graz-Seckau, 56), Josef Marketz (Gurk-Klagenfurt, 64), Manfred Scheuer (Linz, 64), Alois Schwarz (St. Pölten, 67) und Ägidius Zsifkovics (Eisenstadt, 56) sowie Militärbischof Werner Freistetter (66) an. Ebenso zählen die Weihbischöfe Hansjörg Hofer (Salzburg, 67), Anton Leichtfried (St. Pölten, 52), Franz Scharl (Wien, 61), Stephan Turnovszky (Wien, 55) sowie der Mehrerauer Abt Vinzenz Wohlwend (50) dazu.
Der Vorsitzende der Bischofskonferenz koordiniert und moderiert das Gremium nach innen und repräsentiert es nach außen. Er beruft die Vollversammlung ein, erstellt gemäß den Statuten die Tagesordnung und leitet die Sitzungen. In seinen Zuständigkeitsbereich fallen die Beziehungen zwischen Staat und Kirche auf nationaler Ebene. Auf der Tagesordnung der Frühjahrsvollversammlung stehen Themen wie das Papst-Dokument zur Amazonassynode, Universitäten und theologischen Fakultäten sowie aktuelle politische Fragen. Auch der Apostolische Nuntius in Österreich, Erzbischof Pedro Lopez Quintana, wird den Gottesdienst mitfeiern und zuvor mit den Bischöfen zusammentreffen.
Schönborn: Bei Thema Sterbehilfe nicht deutschem Beispiel folgen
Ebenfalls am Montag appellierte Schönborn an die Poltik in Österreich, in Sachen Sterbehilfe nicht dem deutschen Beispiel zu folgen. "Bei uns haben alle Parlamentsparteien sich für den Ausbau der Palliativmedizin eingesetzt", schrieb er auf Twitter. "Wir haben uns also für einen besseren Weg entschieden als jenen, den Deutschland nun einschlägt - und ich hoffe, dass das so bleibt." In der "Kronen Zeitung" (Sonntag) verwies der Wiener Erzbischof auf Kardinal Franz König (1905-2004), der in hohem Alter den inzwischen legendären Grundsatz geprägt habe: "Man soll an der Hand eines anderen Menschen sterben und nicht durch die Hand eines anderen Menschen." Das gelte heute noch genauso, betonte Schönborn.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte vergangene Woche den Paragrafen 217 des deutschen Strafgesetzbuchs zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für nicht verfassungsgemäß erklärt. Aus dem Grundgesetz leite sich ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben ab, so die Richter. Damit sei die Freiheit eingeschlossen, auch die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Auch in Österreich ist ein ähnliches Verfahren beim Verfassungsgericht anhängig. (tmg/KNA)
2.3., 13:45 Uhr: Ergänzt um Statements zur Sterbehilfe.