Söding zu gemeinsamem Abendmahl: Zu wenig Freiheitsrechte für Gläubige
Der Theologe Thomas Söding sieht mit Blick auf ein gemeinsames Abendmahl von Katholiken und Protestanten die Freiheit der Gläubigen eingeschränkt. "Im katholischen Kirchenrecht kommen die Freiheitsrechte der Gläubigen zu kurz", schreibt der Bochumer Neutestamentler in einer Stellungnahme zum Papier "Gemeinsam am Tisch des Herrn" des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen (ÖAK) zur Eucharistiegemeinschaft. In der Stellungnahme, die für die Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz verfasst wurde und die katholisch.de vorliegt, weist Söding darauf hin, dass den Menschen, die "Abendmahl und Eucharistie aus vollem Herzen feiern" in der "ganz überwiegenden Mehrheit" nicht verständlich zu machen sei, "warum es ihnen ihr Glaube, ihre Liebe und ihre Hoffnung verbieten sollen, am Abendmahl und an der Eucharistiefeier der jeweils anderen Gemeinschaft teilzunehmen".
Söding betont, dass die Erklärung des Ökumenischen Arbeitskreises trotz seines Plädoyers für eine wechselseitige Anerkennung kein "Aufruf zum Rechtsbruch" sei. Auch stehe die Interzelebration nicht auf der Agenda. Stattdessen rufe der Text "zu einer im Glauben, in der Liebe und der Hoffnung begründeten Gewissensentscheidung, die aus tiefer theologischer Überzeugung zur Teilnahme am evangelischen Abendmahl oder an der katholischen Eucharistiefeier führt". Verbote seien keine Lösung, da sich "die allermeisten Betroffenen" ohnehin nicht daran halten würden. Zudem seien Verbote auch unbegründet aufgrund eines Primats der individuellen Gewissensentscheidung.
"Paradigmenwechsel zu einer Hermeneutik von Glaube, Liebe, Hoffnung"
Daher spricht sich der Bochumer Theologe für einen "Paradigmenwechsel zu einer Hermeneutik des Glaubens, der Liebe und der Hoffnung" aus. Die Möglichkeit einer wechselweisen Teilnahme an Eucharistie und Abendmahl müsse möglich sein, wenn die Konfessionen in ihrer jeweiligen Form "dasselbe Geheimnis des Glaubens" feiern.
Im ökumenischen Dialog müssten dazu allerdings noch Fragen bearbeitet werden, so Söding. Mit Blick auf Ordination und Ämtertheologie müssten sowohl die evangelische wie auch die katholische Seite Praktiken überprüfen; während protestantisch "der Begriff der 'Ordnung', der die Notwendigkeit einer Ordination begründet, in seiner theologischen Dignität" erschlossen werden müsse, stünde es für die katholische Seite an, die Amtstheologie einer "charismentheologischen Rekonstruktion" zu unterziehen, "die den priesterlichen Dienst in seiner spezifischen Qualität nicht aus der communio der Gläubigen heraushebt, sondern in sie einbettet".
Söding hatte seinen Text im Juni vor der Glaubenskommission der deutschen Bischofskonferenz als Einführung zum Tagesordnungspunkt vorgelegt, der sich mit dem Votum des Ökumenischen Arbeitskreises "Gemeinsam am Tisch des Herrn" befasst. Eine bearbeitete Fassung des noch unveröffentlichten Beitrags wird in der August-Ausgabe der Zeitschrift "Herder-Korrespondenz" erscheinen.
Der ÖAK hatte über zehn Jahre lang an dem Votum gearbeitet, das im Herbst 2019 vorgestellt wurde. Söding gehört als Mitglied des Arbeitskreises zu den Autoren des Votums. Der 1946 gegründete ÖAK arbeitet unabhängig von der Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland, berichtet ihnen jedoch regelmäßig über seine Beratungen. Geleitet wird der Kreis von der katholischen Dogmatikerin Dorothea Sattler und dem evangelischen Kirchenhistoriker Volker Leppin. (fxn)