Falscher Kardinal verurteilt – wieder einmal
Das Amtsgericht Lichtenfels hat einen Mann zu einer Geldstrafe verurteilt, der sich seit Jahren als Bischof und Kardinal ausgibt – es ist mindestens seine fünfte Verurteilung. Gegenüber katholisch.de bestätigte ein Sprecher des Gerichts, dass gegen Wolfgang Sch. eine Strafe verhängt wurde, weil er sich im April als "Kardinal aus Kuba auf der Durchreise" im Lichtenfelser Stadtteil Klosterlangheim in einer Ferienwohnung eingemietet hatte. Aufgrund von Missbrauchs von Titeln wurden 90 Tagessätze verhängt. S. hatte gegen einen entsprechenden Strafbefehl Einspruch eingelegt, ist aber nicht zu dem für Freitag angesetzten Verhandlungstermin erschienen. Damit wurde der Strafbefehl rechtskräftig.
Im aktuellen Fall aufgeflogen ist Wolfgang Sch., da die Vermieterin seiner Ferienwohnung Verdacht geschöpft und im Internet nach ihm recherchiert hatte. Daraufhin erstattete sie Anzeige. Die Polizei traf den Betrüger in kirchlichen Gewändern an und beschlagnahmte seinen Kardinalsornat. Ob der Vermieterin die ausstehenden Schulden beglichen wurden, ist noch nicht bekannt.
Seit Jahren als Fake-Bischof unterwegs
Der falsche Kardinal ist schon seit Jahren im Kostüm unterwegs. 2015 gab er sich in Würzburg als Kardinal Odilo Scherer aus. Die Lateinamerika-Referentin des Bistums überführte ihn damals anhand eines Fotos. Zuvor schon hatte er sich in Brasilien als Bischof von Osnabrück, "Bruder Andre Kardinal von Hohenzollern" und Mitglied des Kartäuserordens ausgegeben, feierte Messen und hörte Beichten. Schließlich wurde er allerdings nach Deutschland abgeschoben. Bei seinen Eskapaden in Deutschland hatte Sch. auch Paramente und Reliquien entwendet.
In Deutschland ist der Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen strafbar. Dies gilt auch für Würden und Amtskleidungen der Kirchen und anderer Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts. Titelmissbrauch wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Die dabei verwendeten Kostüme und anderen Gegenstände können von den Behörden eingezogen werden.
Kirchenrechtlich ist die Simulation einer Heiligen Messe sowie der Beichte mit dem Interdikt belegt. Mit dem Interdikt geht der Ausschluss von Spendung und Empfang der Sakramente einher und das Verbot, kirchliche Ämter auszuüben. Das Interdikt tritt automatisch als Tatstrafe in Kraft. (fxn)