Vorwürfe wegen falscher eidesstattlicher Erklärung

Strafbefehl gegen Tebartz-van Elst beantragt

Veröffentlicht am 10.10.2013 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Bistum Limburg

Hamburg ‐ Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat beim Amtsgericht Hamburg den Erlass eines Strafbefehls gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst beantragt. Ihm wird vorgeworfen, am 11. September 2012 in zwei Fällen falsche Versicherungen an Eides Statt vor dem Landgericht Hamburg abgegeben zu haben, wie die Behörde am Donnerstag in Hamburg mitteilte. Im Raum steht eine Geldstrafe.

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Das Amtsgericht werde nun den Antrag der Staatsanwaltschaft sowohl hinsichtlich des Tatvorwurfs als auch im Hinblick auf die beantragte Rechtsfolge prüfen. Eine weitergehende Auskunft über die beantragte Rechtsfolge wird vor der Entscheidung des Amtsgerichts nicht erteilt.

Die Vorwürfe gegen Tebartz-van Elst richten sich auf eine mögliche falsche eidesstattliche Versicherung des Bischofs im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien. Darauf stehen gemäß Paragraf 156 Strafgesetzbuch (StGB) eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Bleibe die Strafe unter einer bestimmten Anzahl von Tagessätzen und akzeptiere der Bischof diese Entscheidung, ist er laut "Stadt-Anzeiger" zwar nicht vorbestraft, gibt aber den Rechtsverstoß zu. Andernfalls würde ein Hauptverfahren gegen ihn eröffnet.

Im Kern geht es um die Berichterstattung des Hamburger Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" und von "Spiegel online" über einen Indienflug des Bischofs und seines damaligen Generalvikars Franz Kaspar in der Ersten Klasse im vergangenen Jahr. Nach Angaben des Bistums Limburg hatte der Generalvikar vor allem aus seinen Bonusmeilen ein Upgrade in die Erste Klasse finanziert.

Zwei Wochen Einspruchsfrist

In einer eidesstattlichen Versicherung vor dem Hamburger Landgericht bestritt der Bischof, gegenüber einem "Spiegel"-Redakteur bei einer Begegnung mit diesem auf dem Limburger Domberg den Erste-Klasse-Flug geleugnet zu haben. In einem Videomitschnitt antwortet der Bischof auf den Vorhalt des Redakteurs "Aber Sie sind doch Erster Klasse geflogen" mit "Business-Class sind wir geflogen". In der Folge erstatteten drei Privatpersonen Strafanzeige.

Gemäß der Strafprozessordnung kann Tebartz-van Elst innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls Einspruch einlegen. Dann käme es zu einer mündlichen Hauptverhandlung. In ihr könnte sich der Bischof durch einen Verteidiger vertreten lassen. Allerdings könnte das Gericht auch persönliches Erscheinen anordnen und notfalls erzwingen. Akzeptiert Tebartz-van Elst den Strafbefehl, dann gilt er als rechtskräftiges Urteil und ist damit vollstreckbar. (meu/KNA/dpa)

Erzbischof Zollitsch zur Situation im Bistum Limburg

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, hat sich zur aktuellen Entwicklung im Bistum Limburg geäußert. Katholisch.de dokumentiert die Stellungnahme im Wortlaut: "Der heute von der Staatsanwaltschaft Hamburg veröffentliche Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gegen den Bischof von Limburg bewegt mich sehr. Den Vorgang verfolgen wir aufmerksam und mit großer Sorge. Es steht mir nicht zu, über den Antrag der Staatsanwaltschaft Hamburg oder den Bischof von Limburg zu urteilen. Ich bin sicher, dass sich der Bischof gründlich und mit der notwendigen Selbstkritik mit dieser Entwicklung auseinandersetzt. In der kommenden Woche werde ich in Rom darüber auch mit dem Heiligen Vater sprechen. Insgesamt nehme ich die Situation im Bistum Limburg sehr ernst. Die vom Bischof erbetene Prüfungskommission habe ich eingesetzt. Sie wird in Kürze ihre Arbeit aufnehmen. Wie lange die Untersuchung dauert, kann ich im Moment noch nicht sagen. Der Prüfungskommission gehören interne und externe Experten an. Über die Namen ist Vertraulichkeit vereinbart worden. Das Team hat einen dreifachen Auftrag: die Klärung der Kosten, der Finanzierung und der Entscheidungswege."