Nach Offenem Brief Debatte um Abendmahlsverständnis

Evangelische Landeskirche weist Kritik von Kurienkardinal Koch zurück

Veröffentlicht am 15.02.2021 um 14:40 Uhr – Lesedauer: 

Darmstadt ‐ Nachdem Kurienkardinal Kurt Koch einige Regelungen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau zum Abendmahl jüngst als problematisch beschrieben hatte, wehrt sich die Landeskirche nun mit einer Stellungnahme. Kochs Aussagen gäben die "differenzierte Regelung" der EKHN nicht wieder.

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Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) weist die Kritik von Kurienkardinal Kurt Koch an ihrem Abendmahlsverständnis zurück. Kochs in der vergangenen Woche in einem Offenen Brief veröffentlichte Aussagen zur Teilnahme von Nicht-Getauften am Abendmahl gäben die "differenzierte Regelung" der Lebensordnung der EKHN nicht wieder, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme der evangelischen Landeskirche. Auch die Zitatauswahl in dem Offenen Brief des Präsidenten des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen sei "irritierend".

Regelung öffnet an "keiner Stelle" Abendmahl für Nicht-Getaufte

In der evangelischen Kirche bildeten "in der Regel die Taufe und Mitgliedschaft die Voraussetzung" zur Zulassung am Abendmahl, so die EKHN. Da nach evangelischem Verständnis "Christus der Einladende" und jede Abendmahlsfeier "die Feier der ganzen Kirche Christi" sei, könnten auch Angehörige anderer christlicher Konfessionen teilnehmen. Damit  bewege sich die Landeskirche "exakt im Diskurshorizont" des Papiers des Ökumenischen Arbeitskreises (ÖAK) mit dem Titel "Gemeinsam am Tisch des Herrn". An "keiner Stelle" öffne die Ordnung das Abendmahl ausdrücklich für Nicht-Getaufte.

Koch hatte die Praxis der EKHN in dem Offenen Brief an den Kirchenhistoriker Volker Leppin als Beispiel für ein ökumenisches "Problem" genannt, weil in Hessen-Nassau auch Nicht-Getaufte zum Abendmahl eingeladen seien. Koch betonte, er sehe ein tieferes ökumenisches Problem, wenn "ein ökumenischer Partner die Taufe derart relativiert, dass sie nicht einmal mehr Voraussetzung für die Teilnahme am Abendmahl ist".

Landeskirche: Grundsätzliches Amtsverständnis wird nicht relativiert

Die EKHN verwahrt sich in ihrer Stellungnahme zudem gegen die Kritik Kochs an einer Regelung, wonach das Abendmahl in Notsituationen auch von einer Person geleitet werden könne, die nicht ordiniert sei. Diese Position entspreche nicht den Darstellungen des ÖAK, so der Kurienkardinal in seinem Offenen Brief. In ihrer Erwiderung betont die Landeskirche, dass es hierbei "um die Frage einer (echten!) Notsituation" gehe, in der das Abendmahl begehrt werde, aber keine ordinierte Person erreichbar sei. Das grundsätzliche Amtsverständnis sei dadurch nicht relativiert.

Nach Angaben der EKHN hat der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung die Stellungnahme am vergangenen Freitag an die beiden ÖAK-Vorsitzenden, Limburgs Bischof Georg Bätzing, der auch Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz ist, und den pfälzischen Kirchenpräsidenten Christian Schad, übermittelt. Für die Kirchenleitung der EKHN hatten Jörg Bickelhaupt, Referent für interkonfessionellen Dialog am Zentrum Oekumene in Frankfurt, und Martin Bräuer, Referent für Catholika am Konfessionskundlichen Institut in Bensheim, die Stellungnahme erarbeitet. (stz)