Edith Steins Ernennung zur Kirchenlehrerin offiziell beantragt
Die mögliche Ernennung der in Auschwitz ermordeten Karmelitin Edith Stein zur Kirchenlehrerin ist einen Schritt weiter. Im April hat der Generalpostulator des Ordens, Pater Marco Chiesa, anlässlich einer Audienz für Mitglieder des Ordens Papst Franziskus die Akten für den Antrag überreicht. Auf dieser Grundlage kann das Heiligsprechungsdikasterium nun die offizielle Erhebung der Heiligen zur Kirchenlehrerin prüfen. Der Orden schlägt für sie den Titel "Doctor veritatis", "Lehrerin der Wahrheit" vor, da die in der Person Christi erkannte Wahrheit im Zentrum ihres Werkes stehe.
Papst Johannes Paul II. hat die Ordensfrau 1987 selig- und 1998 heiliggesprochen. 1999 wurde sie zur Patronin Europas erklärt. Die gebürtige Jüdin wurde 1922 getauft, trat 1933 in den Orden der Unbeschuhten Karmelitinnen ein und nahm den Ordensnamen Teresia Benedicta vom Kreuz an. Zuvor wurde sie bei dem Philosophen Edmund Husserl in Freiburg promoviert, als Frau aber nicht zur Habilitation zugelassen. 1933 wandte sie sich an Papst Pius XI. mit der Bitte, öffentlich gegen die Judenverfolgung zu protestieren. 1942 wurde sie im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau ermordet.
Kirchenlehrerinnen und -lehrer sind Heilige, die einen prägenden Einfluss auf die Theologie der christlichen Kirche haben. Heute wird der Ehrentitel durch den Papst verliehen. Edith Stein wäre die vierte Frau unter den Kirchenlehrern. Derzeit gibt es 37 Kirchenlehrer. Außerdem wäre sie die vierte aus dem Orden, der diese Ehre zuteil wird. Bereits zu Kirchenlehrern erhoben wurden die Ordensgründer Johannes vom Kreuz (1542–1591, 1926 Kirchenlehrer) und Teresa von Ávila (1515–1619, 1970) sowie Thérèse von Lisieux (1873–1897, 1997). Papst Franziskus hat in seiner Amtszeit bereits zwei neue Kirchenlehrer ernannt: den armenischen Mönch und Mystiker Gregor von Narek und den Kirchenvater Irenäus von Lyon. (fxn)