Oben-ohne-Protest im Kölner Dom erneut vor Gericht
Vorige Woche hatte das Landgericht die 21-Jährige wegen grober Störung der Religionsausübung zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Damit bestätigte die 6. Kleine Strafkammer den Beschluss des Kölner Amtsgerichts vom Dezember, halbierte aber das Strafmaß wegen derzeit ungesicherter Einkommensverhältnisse der Angeklagten. Das Gericht hatte den Antrag abgewiesen, Witt nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen. Für eine Reifeverzögerung oder Jugendverfehlung zur Tatzeit gebe es keine Anhaltspunkte.
Die Aktivistin war am Ersten Weihnachtstag 2013 während einer Messfeier mit dem inzwischen emeritierten Kardinal Joachim Meisner an dessen 80. Geburtstag auf den Altar gesprungen. Sie entblößte ihren Oberkörper, auf dem "I am god" (Ich bin Gott) stand. Sie habe damit gegen eine frauenfeindliche Haltung der Kirche protestieren wollen, so Witt. (KNA)