Femen-Aktivistin Josephine Witt legt Berufung ein

Oben-ohne-Protest im Kölner Dom erneut vor Gericht

Veröffentlicht am 10.06.2015 um 09:00 Uhr – Lesedauer: 
Justiz

Köln ‐ Die Bilder ihres Oben-ohne-Protests auf dem Altar des Kölner Doms sind vielen im Gedächtnis geblieben. Nachdem der Fall der Femen-Aktivistin Josephine Witt Anfang Juni erneut vor Gericht verhandelt wurde, steht nun ein dritter Prozess an.

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Vorige Woche hatte das Landgericht die 21-Jährige wegen grober Störung der Religionsausübung zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Damit bestätigte die 6. Kleine Strafkammer den Beschluss des Kölner Amtsgerichts vom Dezember, halbierte aber das Strafmaß wegen derzeit ungesicherter Einkommensverhältnisse der Angeklagten. Das Gericht hatte den Antrag abgewiesen, Witt nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen. Für eine Reifeverzögerung oder Jugendverfehlung zur Tatzeit gebe es keine Anhaltspunkte.

Die Aktivistin war am Ersten Weihnachtstag 2013 während einer Messfeier mit dem inzwischen emeritierten Kardinal Joachim Meisner an dessen 80. Geburtstag auf den Altar gesprungen. Sie entblößte ihren Oberkörper, auf dem "I am god" (Ich bin Gott) stand. Sie habe damit gegen eine frauenfeindliche Haltung der Kirche protestieren wollen, so Witt. (KNA)