Nach Rücktritt noch lange Pfarrer und Exerzitienleiter

Emeritierter Mainzer Weihbischof Eisenbach gestorben

Veröffentlicht am 29.05.2024 um 11:51 Uhr – Lesedauer: 

Mainz ‐ In seinem Leben habe es Licht und Schatten gegeben, sagte der Mainzer Weihbischof Franziskus Eisenbach über sich selbst. 2002 musste er nach Vorwürfen zurücktreten – staatliche und kirchliche Behörden sahen keinen Tatverdacht. Nun ist er gestorben.

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Der Mainzer Weihbischof Franziskus Eisenbach ist tot. Am Mittwochmorgen verstarb der nach Missbrauchsvorwürfen zurückgetretene Weihbischof im Alter von 81 Jahren, teilte die Diözese Mainz mit. Bischof Peter Kohlgraf würdigte Eisenbach in einem Nachruf und dankte ihm für sein Wirken im Bistum Mainz: "Er schaute auf sein Leben zurück, hat Licht und Schatten benannt, aber sich vertrauensvoll in Gottes Hände gegeben." Kohlgraf sei ihm persönlich dankbar für seinen Dienst im Bistum. "In meinen Jahren als Bischof von Mainz wirkte er in Bad Wimpfen und war als bischöflicher Firmspender tätig." 2002 wurde Eisenbachs auf Bitten Roms "wegen des Wohls der Kirche und der Klarheit ihres Zeugnisses" eingereichtes Rücktrittsangebot angenommen, obwohl staatliche und kirchliche Ermittlungen keinen Tatverdacht sahen.

Franziskus Eisenbach wurde 1943 in Oberschlesien geboren und wurde Priester des Bistums Mainz. Nach seinen Kaplansjahren war er zunächst 1971 bis 1975 Sekretär von Kardinal Hermann Volk. Nach einer Promotion über die Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils leitete er ab 1980 das Exerzitienhaus des Bistums und die Diözesanstelle "Berufe der Kirche". 1988 wurde er zum Weihbischof ernannt und baute später das Institut zur geistlichen Begleitung der hauptberuflich in der Seelsorge Tätigen auf und leitete es. Nach seinem Rücktritt war er Pfarrer in Bad Wimpfen, wo er auch seinen Lebensabend verbrachte.

Eisenbach wurde von einer Frau beschuldigt, an ihr unerlaubt einen großen Exorzismus und sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Die Diözese bestritt damals zwar, dass ein Exorzismus stattgefunden habe, räumte aber "Heilungs- und Befreiungsgebete" an. Die Betroffene zeigte den Weihbischof wegen Körperverletzung und sexuellen Missbrauchs im Rahmen eines seelsorgerischen Betreuungsverhältnisses an. Das Verfahren wurde aber von der Staatsanwaltschaft eingestellt, ein Klageerzwingungsverfahren wurde abgewiesen. Eine kirchenrechtliche Voruntersuchung durch den Heiligen Stuhl führte nicht zu einem kirchlichen Strafverfahren. In der im vergangenen Jahr veröffentlichten Missbrauchsstudie des Bistums Mainz taucht der Fall nicht auf, da nach Angaben der Studienautoren die für die Aufnahme aufgestellten Tatbestandsmerkmale in diesem Fall als nicht erfüllt angesehen wurden. (fxn)