Einwohner von bayerischem Ort gegen Umbenennung

Bürgerbegehren zu nach Missbrauchspriester benannter Straße zugelassen

Veröffentlicht am 31.07.2024 um 11:41 Uhr – Lesedauer: 

Eslarn ‐ Der Gemeinderat im bayerischen Eslarn wollte eine nach einem wegen Missbrauchs verurteilten Regensburger Diözesanpriester benannte Straße umbenennen. Doch nun wurde ein Bürgerbegehren zugelassen, das dieses Vorhaben verhindern will.

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In Eslarn im Oberpfälzer Wald wehren sich Bürger gegen den Beschluss ihrer Gemeinde, eine nach einem Missbrauchstäter benannte Straße umzubenennen. Anlieger der Georg-Zimmermann-Straße sammelten dafür 684 gültige Unterschriften für ein Bürgerbegehren. Über dessen Zulassung hatte der Gemeinderat am Dienstagabend zu befinden. Er stimmte mit 10 zu 2 Stimmen dafür, wie der Erste Bürgermeister Reiner Gäbl der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) auf Anfrage sagte: "Es hat keine Diskussion oder Auseinandersetzung gegeben." Am 24. November soll das Bürgerbegehren durchgeführt werden. Die Gemeinde zählt 2.750 Einwohner (Stand: Ende 2023).

Der aus Eslarn stammende Regensburger Diözesanpriester Georg Zimmermann (1916-1984) war einst Diözesanmusikdirektor und ein wegen Kindesmissbrauchs verurteilter Straftäter, der dafür im Gefängnis saß. In seiner Heimatgemeinde, wo der Geistliche seit 1973 seinen Ruhestand verbrachte, war er jedoch weiter ein angesehener Mann, nach dem eine Straße benannt wurde. Auf Initiative des Betroffenenbeirats des Bistums Regensburg hatte der Eslarner Gemeinderat im Mai dieses Jahres eine Umbenennung beschlossen.

Gäbl führte aus, dass es formaljuristisch gegen den Antrag keine Einwände gegeben habe. Er zeigte sich aber massiv verärgert über das Ansinnen und bezeichnete es als "unverschämt", dass die Antragsteller in ihrer Begründung mit keinem Wort Zimmermann als verurteilten Straftäter bezeichnet hätten. Im Nachhinein forderten sie aber, unter dem Straßennamen eine Ergänzung anzubringen, in der über die Taten des Priesters informiert werde.

"Erst lange nach seinem Tod äußerten sich vermeintlich Betroffene"

Die Gegner hatten argumentiert, dass es nach der Haftentlassung bis zum Tod von Zimmermann weder Anzeigen noch polizeiliche Ermittlungen gegeben habe. "Erst lange nach seinem Tod äußerten sich vermeintlich Betroffene. Eine juristische Aufarbeitung war demnach nicht möglich." Zudem sei die Umbenennung der Straße für jeden Anwohner mit einem "immensen organisatorischen und finanziellen Aufwand" verbunden.

Der Bürgermeister kündigte an, die Gemeinde werde noch vor der Abstimmung eine Aufklärungsschrift veröffentlichen, in der ausführlich über das Vergehen von Zimmermann informiert werde. Dieser war 1969 vom Landgericht Weiden wegen mehrerer Fälle von teils schwerer "Unzucht mit Abhängigen" zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt worden.

Die Sprecherin des Betroffenenbeirats, Josefa Schalk, erklärte auf Anfrage, sie hätte es nie für möglich gehalten, dass so viele Unterschriften zusammenkommen würden. Sie gehe davon aus, dass es in dem Ort noch weitere Betroffene gebe, die sich nicht zu sprechen trauten, weil ein Klima der Angst herrsche. Ein Jahr lang habe man den Menschen vor Ort Gespräche über die Person Zimmermann angeboten, die jedoch nicht angenommen worden seien. Der Betroffenenbeirat wolle sich aber nicht unterkriegen lassen und plane in den kommenden Monaten mehrere Aktionen in Eslarn. (KNA)