Verfahren gegen Fuldaer Priester wegen Sexualdelikten eröffnet
Das Landgericht Fulda hat das Hauptverfahren gegen einen ehemaligen Pfarrer des Bistums Fulda wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt eröffnet. Die Hauptverhandlung beginnt am 24. September, teilte das Gericht am Dienstag mit. Dem 42-jährigen wird vorgeworfen, in der Zeit von September 2021 bis Juli 2022 im osthessischen Kalbach 71 Taten im Zusammenhang mit Besitz, Herstellung und Zugänglichmachung kinder- und jugendpornographischer Inhalte begangen zu haben, wobei in neun Fällen zugleich sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt angenommen wird. Das Gericht hat insgesamt neun Verhandlungstage angesetzt und rechnet damit, dass die Hauptverhandlung am 29. Oktober abgeschlossen sein wird.
Das Bistum Fulda teilte am Dienstag mit, dass es ein großes Interesse daran habe, dass die Vorwürfe gegen den ehemaligen Pfarrer vollumfänglich aufgeklärt und im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung auch entsprechend geahndet werden. Bereits Mitte 2022 wurde der Pfarrer im Zuge des Ermittlungsverfahrens vom Dienst freigestellt. Zu dem Fall will sich das Bistum erst nach Abschluss des Hauptverfahrens weiter äußern.
Bei Schuldspruch folgt kirchliches Strafverfahren
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte im Dezember über die Anklage gegen den Priester informiert. Dabei wurden auch weitere Details zu den Vorwürfen bekannt. Demnach soll der Priester auf einer Chatplattform gezielt Kinder und Jugendliche kontaktiert und diesen Videos mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern vorgespielt zu haben. Zudem soll er die Minderjährigen aufgefordert haben, sich vor einer Webcam auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen. Davon soll der Pfarrer Aufnahmen gefertigt und auf seinem Computer gespeichert haben.
Das Bistum Fulda kündigte an, dass sich im Fall einer Verurteilung ein kirchenrechtliches Verfahren anschließen werde. Papst Franziskus hat 2021 das kirchliche Strafrecht verschärft. Unter anderem wurde ein Straftatbestand eingeführt für die Verführung oder Verleitung von Minderjährigen dazu, "an echten oder simulierten pornographischen Darstellungen teilzunehmen oder diese umzusetzen". Außerdem ist der Erwerb, Besitz und die Verbreitung von pornographischen Bildern von Minderjährigen strafbar. Das Strafmaß reicht von der Amtsenthebung bis zur Entlassung aus dem Klerikerstand. Vor der Reform wurden die Straftatbestände von Sexualdelikten weniger detailliert als Verstöße "gegen das sechste Gebot des Dekalogs" gefasst. Auch nach altem Strafrecht war ein Strafmaß bis zur Entlassung aus dem Klerikerstand möglich. Die Reform trat am 8. Dezember 2021 in Kraft. Bei Taten, die vor diesem Zeitpunkt begangen wurden, ist das für den Täter günstigere Strafrecht anzuwenden. (fxn)