Generalstaatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Fuldaer Pfarrer
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat Anklage gegen einen Pfarrer aus dem Landkreis Fulda erhoben. Gegen ihn bestehe der Verdacht des Herstellens und Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie, teilte die Generalstaatsanwaltschaft am Freitag in Frankfurt am Main mit. Zudem soll er Dritten im Internet Kinderpornos zugänglich gemacht haben. In der beim Landgericht Fulda erhobenen Anklage wird ihm "sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt" vorgeworfen.
Das Bistum Fulda zeigte sich entsetzt: "Die in der Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main konkretisierten Anschuldigungen schockieren uns", erklärte die Diözese am Freitag auf ihrer Internetseite. Mitte 2022 hatte das Bistum Fulda den Pfarrer im Zuge des Ermittlungsverfahrens vom Dienst freigestellt. Zuvor waren eine Privatwohnung und ein Büro durchsucht und verschiedene elektronische Speichermedien sichergestellt worden.
Insgesamt 71 Taten zur Last gelegt
Dem 42-jährigen Angeschuldigten wird nun zur Last gelegt, zwischen Februar und Juli 2022 auf einer Chatplattform im Internet gezielt Kinder und Jugendliche kontaktiert und diesen kinderpornografische Videos vorgespielt zu haben. Zudem soll er von den Kindern und Jugendlichen gefordert haben, sich vor einer Webcam auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen. Von den Webcam-Übertragungen soll der Pfarrer zudem heimlich Aufnahmen gefertigt und diese auf seinem Computer gespeichert haben.
Die Ermittlungen führt die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt. Den Anstoß gab im Mai 2022 ein Hinweis der US-Organisation National Center for Missing and Exploited Children (Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder – NCMEC). Dadurch sei der Pfarrer in Verdacht geraten, Dritten im Internet Kinderporno-Material zugänglich gemacht zu haben, hieß es.
Bei der Auswertung der bei der Wohnungsdurchsuchung sichergestellten Datenträger sei eine Vielzahl an Dateien gefunden worden, die den in der Anklage formulierten Verdacht begründeten. Die Anklageschrift lege dem Angeschuldigten insgesamt 71 Taten zur Last. Das Landgericht Fulda muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
Das Bistum Fulda hat nach eigenen Angaben "ein großes Interesse daran, dass die Vorwürfe vollumfänglich aufgeklärt und im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung auch entsprechend geahndet werden". Dem würde sich dann auch noch ein kirchenrechtliches Verfahren anschließen, hieß es. Das Bistum habe den betreffenden Pfarrer bereits nach der Durchsuchung im Sommer 2022 vom Dienst freigestellt. "Er hält sich seither außerhalb der Gemeinde auf und steht im Kontakt mit den Personalverantwortlichen des Bistums Fulda." Die seelsorgerischen Aufgaben in der Gemeinde habe ein Kaplan übernommen. (KNA)
22.12.23, 16.05 Uhr: Ergänzt um Reaktion des Bistums Fulda.