Exkommunizierte Nonnen besetzen das Kloster

Räumungsklage gegen schismatische Klarissen erfolgreich

Veröffentlicht am 11.11.2024 um 10:51 Uhr – Lesedauer: 

Burgos ‐ Die abtrünnigen Nonnen von Belorado müssen ihr einstiges Kloster verlassen: Das hat das zuständige Gericht jetzt entschieden. Auch der Räumungstermin ist angesetzt. Doch noch haben sie Rechtsmittel in der Hand.

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Die Räumungsklage des spanischen Erzbistums Burgos gegen exkommunizierte Nonnen, die das Kloster Belorado besetzen, hatte Erfolg. Das zuständige Gericht hat nach Angaben des Erzbistums am Mittwoch der Klage stattgegeben und angeordnet, das Gebäude zu räumen.

Neben den Schwestern, deren Exkommunikation durch Erzbischof Mario Iceta im Juni festgestellt wurde, müssen auch alle weiteren Personen, die sich unrechtmäßig im Kloster aufhalten, das Kloster räumen. Mit der Exkommunikation gelten die Frauen nicht mehr als Ordensfrauen, außerdem sind sie unter anderem von den Sakramenten und aus der kirchlichen Gemeinschaft ausgeschlossen. Wenn der Beschluss des Gerichts rechtskräftig wird, ist die Räumung für den 23. Januar angesetzt.

Das Gericht habe die Polizei damit beauftragt, festzustellen, wer sich derzeit im Kloster aufhält. Medienberichten zufolge sind neben den Nonnen auch Mitglieder einer kirchlich nicht anerkannten "Gesellschaft des heiligen Josef" anwesend, darunter der Brasilianer Rodrigo Henrique Ribeiro da Silva. Nach eigener Darstellung handelt es sich bei ihm um einen Bischof. Er führt seine Weihe aber auf einen Bischof zurück, der von der katholischen Kirche nicht anerkannt wird.

 Pflege älterer Nonnen sichergestellt

Nicht betroffen seien fünf ältere pflegebedürftige Schwestern, die sich noch im Kloster aufhalten, aber nicht exkommuniziert wurden, da sie sich nicht am Schisma der übrigen Schwestern beteiligt haben. Der zuständige Ordensverband der Klarissen hat angeboten, für die Pflege der fünf Schwestern zu sorgen.

Die Schwestern können den Angaben zufolge innerhalb von zehn Tagen Rechtsmittel gegen den Beschluss einlegen. Dabei seien nur solche Rechtsmittel zulässig, die sich auf die Fragen beziehen, ob die Beklagten oder das Erzbistum einen Rechtsanspruch auf den Besitz der Klosterimmobilien haben. Das Kloster ist nicht Privatbesitz der Schwestern, sondern Kirchenvermögen. Versuche der Schwestern, das Kloster in einen zivilrechtlichen Verein umzuwandeln und damit die Kontrolle über das Kloster zu behalten, scheiterten zuvor.

Die abtrünnigen Ordensfrauen erklärten im Mai, dass es in den vergangenen Jahren mit Blick auf den Reformkurs des Vatikan zu einer schleichenden Entfremdung gekommen sei. Versuche der Vermittlung seitens des vom Vatikan zum Päpstlichen Beauftragten über das Kloster ernannten Erzbischofs Iceta scheiterten, der Streit um das Kloster spitzte sich immer weiter zu. (KNA)