Oberstes Gericht in Indien erlässt strikte Kleiderordnung

Ordensfrau von Uni-Test ausgeschlossen

Veröffentlicht am 27.07.2015 um 16:00 Uhr – Lesedauer: 
Indien

Bangkok ‐ In Indien ist einer Ordensfrau die Teilnahme an einem Zulassungstest für das Medizinstudium verweigert worden, weil sie ihren Schleier und ihr Kreuz nicht ablegen wollte. Zuvor hatte das Oberste Gericht eine strikte Kleiderordnung erlassen.

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Anlass war eine landesweite Eignungsprüfung, die wegen zahlreicher Betrugsfälle hatte wiederholt werden müssen. Um zu verhindern, dass erneut unerlaubte Hilfsmittel eingeschmuggelt werden, hatte das Oberste Gericht für die rund 600.000 Kandidaten eine strikte Kleiderordnung erlassen. Davon betroffen waren auch islamische Kopfschleier. Laut Ucanews klagten zwei muslimische Studentinnen erfolglos gegen die Vorschrift.

Da die 29-jährige katholische Schwester Seba, Angehörige der "Schwestern von der Nachfolge Christi", auf das Tragen von Schleier und Kreuz bestand, wurde ihr die Teilnahme an dem Test verwehrt. Dem Bericht zufolge wollte die Prüfungskommission in Thiruvananthapuram im Bundesstaat Kerala der Ordensfrau auch keinen separaten Raum zuweisen.

Der Leiter der Jawahar Central School, in der die Prüfung stattfand, Sathya Das, sagte, die Ordensschwester habe die Kooperation verweigert. Nach Angaben des Pressedienstes ist der Schulleiter selbst Christ. (KNA)