Kein weiterer Handlungsbedarf bei kirchlichem Arbeitsrecht

Deutsche Bischöfe: Urteil aus Karlsruhe stärkt Selbstbestimmungsrecht

Veröffentlicht am 23.10.2025 um 11:57 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Auch die Deutsche Bischofskonferenz lobt das Karlsruher Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht. Die Entscheidung stärke das Selbstbestimmungsrecht. Konkreten Handlungsbedarf sehen die Bischöfe nicht.

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Die deutschen Bischöfe sehen im Urteil aus Karlsruhe eine Stärkung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts. Um die religiöse Dimension ihres Wirkens sicherzustellen, könnten die Kirchen auch die Arbeitsverträge und die Auswahl ihrer Mitarbeiter entsprechend gestalten, erklärte die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) am Donnerstag in Bonn. Das sei elementarer Bestandteil der im Grundgesetz festgelegten Religionsfreiheit.

Für die katholische Kirche ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts laut Bischofskonferenz kein Handlungsbedarf. Die Entscheidung bestätige die vorhandenen Regelwerke. Bereits im November 2022 hatten die deutschen Bischöfe die Grundordnung des kirchlichen Dienstes, die den Umgang mit der Konfession der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelt, neu gefasst und dabei die verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt.

"Weitergehende Anpassungen sind gemessen an der Begründung des Bundesverfassungsgerichts nicht erforderlich", erklärte die Bischofskonferenz. Wo die Bedeutung der Religion für die Tätigkeit und Stellung einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers plausibel dargelegt werde, könne die Kirchenmitgliedschaft weiterhin Bedingung einer Beschäftigung sein. (KNA)