Zweites Vatikanisches Konzil (1962-1965),
Auch: Vaticanum II, Zweites Vatikanum; von Papst Johannes XXIII. (1958-1963) einberufene und nach dessen Tod von Papst Paul VI. (1963-1978) fortgesetzte und beendete Bischofsversammlung in der Peterskirche, die vom 11. Oktober 1962 bis 8. Dezember 1965 stattfand. Dieses Konzil kann als das wichtigste kirchenpolitische Ereignis des 20. Jh. bezeichnet werden. Es steht für die Öffnung der Kirche gegenüber der modernen Welt und eine Neubestimmung ihres Verhältnisses zu den anderen christlichen Kirchen und den nichtchristlichen Religionen (Ökumene). Insgesamt nahmen an den vier Sitzungsperioden 2.850 Konzilsväter teil. Die Versammlung verabschiedete 16 Dokumente (zwei dogmatische und zwei pastorale Konstitutionen, neun Dekrete und drei Erklärungen); zu den wichtigsten gehören die vier Konstitutionen. In der dogmatischen Konstitution "Lumen gentium" wird das Bild der Kirche als pilgerndes Volk Gottes betont, in dem jeder Einzelne Verantwortung trägt. Die Konstitution über die hl. Liturgie ("Sacrosanctum Concilium") führte zu einer umfassenden Neuordnung der Feier der Gottesdienste; u. a. wurde Latein als Liturgiesprache zugunsten der Volkssprache zurückgedrängt. Die dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung ("Dei Verbum") erkannte die Ergebnisse und Legitimität der wissenschaftlichen Erforschung der Heiligen Schrift an. Die weiteren Dokumente betonen u. a. die Menschenrechte und die Religionsfreiheit ("Dignitatis Humanae") sowie den verstärkten Dialog mit Andersgläubigen, beschäftigen sich mit einer Erneuerung des Ordenslebens, beschreiben Leben und Dienst der Priester und unterstreichen die Rolle der Laien in der Kirche.