Lexikoneintrag: A wie Ablass

Ablass, der

Eine spezifische, nur in der Westkirche gewachsene Form des Umgangs der Kirche mit dem reuigen Sünder. In der frühen Kirche war es die Verkürzung der Zeit, die ein abgefallener und nun reumütiger Christ aus der Gemeinschaft ausgeschlossen war. Im Mittelalter wurde der Ablass Teil der Bußpraxis: Sind die Sünden selbst in der Beichte vergeben, so bleiben die Sündenstrafen dennoch bestehen, der Ablass ist deren Verkürzung ("Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind" [Paul VI., Indulgentiarum doctrina 12,1967]). Die Wahrnehmung des Ablasses ist für niemanden verpflichtend. Der kommerzielle Handel mit Ablässen und die damit verbundenen Ablassbriefe im 16. Jh. führten zum Protest Martin Luthers (Reformation) und zur Reform des Ablasswesens auf dem Konzil von Trient (Tridentinum). Unabhängig davon, ob man sich die Ewigkeit als eine messbare Zeit vorstellen sollte, darf man den Ablass als einen sichtbaren Ausdruck des Heilswillens Gottes und als Einladung zur Umkehrverstehen. Denn der Ablass ersetzt nicht die Buße, sondern setzt sie voraus.