Ja zur Organspende. Nein zur Widerspruchslösung.
Die derzeit geltende "erweiterte Zustimmungslösung" besagt, dass Organe nur dann entnommen werden dürfen, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten einer Entnahme ausdrücklich zugestimmt hat – etwa in Form eines Organspendeausweises oder einer Patientenverfügung. Liegt keine entsprechende Zustimmung vor, sind laut Gesetz auch die Angehörigen oder vom Verstorbenen dazu bestimmte Personen berechtigt, auf Basis des ihnen bekannten oder des mutmaßlichen Willens des Verstorbenen über eine Organentnahme zu entscheiden.
Widerspruchslösung als neues Modell?
Der Gesetzentwurf einer "doppelten Widerspruchslösung" dreht das Prinzip um: Hat ein Verstorbener zu Lebzeiten einer Organentnahme nicht ausdrücklich widersprochen, können die Organe zur Transplantation entnommen werden. Angehörige haben bei dieser Lösung kein eigenes Mitbestimmungsrecht; sie können eine Organentnahme nur dann verhindern, wenn sie glaubhaft machen können, dass die Entnahme nicht dem letzten Willen des Verstorbenen entspricht.
Für die katholische Kirche in Deutschland ist die Widerspruchslösung nicht akzeptabel!
Die Organspende muss eine bewusste und freiwillige Entscheidung bleiben. Das Kommissariat der deutschen Bischöfe und der Bevollmächtigte der evangelischen Kirche sprechen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme für den Gesundheitsausschuss mit Blick auf die Widerspruchslösung von "erheblichen rechtlichen und ethischen Bedenken". Die Organspende als "Akt der Nächstenliebe und Solidarität über den Tod hinaus" solle weiterhin von einer freiwilligen Entscheidung getragen sein.
Mehr Informationen finden Sie im katholisch.de-Artikel "Organspende – Akt der Nächstenliebe oder staatlich verordnete Pflicht?"
Für Organspende.
Gegen die doppelte Widerspruchslösung.
Für einen persönlichen Akt der Barmherzigkeit.