Licht und Schatten: Die Beschlüsse des Bundestags aus Sicht der Kirche

Die "Ehe für alle" als Tiefpunkt

Veröffentlicht am 28.08.2017 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 
Politik

Berlin ‐ 555 Gesetze hat der Bundestag in der zu Ende gehenden Legislaturperiode beschlossen - darunter viele, zu denen sich auch die Kirche positioniert hat. Vor der Bundestagswahl blickt katholisch.de zurück.

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Aus kirchlicher Sicht war es der Tiefpunkt der Legislaturperiode: Als der Bundestag Ende Juni mit großer Mehrheit die "Ehe für alle" beschloss, tat er dies ohne den Segen der katholischen Kirche. Die hatte im Gegenteil bis kurz vor der Abstimmung versucht, das Gesetz zu verhindern – vergeblich. Mit Stimmen aus allen Fraktionen entschied das Parlament in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause, dass homosexuelle Paare in Deutschland künftig die Ehe schließen dürfen.

Für die Kirche bedeutete dieses Votum eine schwere Niederlage. Rückschläge dieser Kategorie blieben in der zu Ende gehenden Legislaturperiode allerdings die Ausnahme. Auch wenn natürlich nicht alle Entscheidungen des Bundestags auf kirchliche Zustimmung stießen, gab es seit 2013 nach katholischer Lesart auch viel Positives im Parlament.

Flüchtlingskrise als dominierendes Thema

Jenseits einzelner Gesetzgebungsverfahren des Bundestags dominierte die Flüchtlingskrise die gesamte Legislaturperiode. Die katholische Kirche unterstützte hier ebenso wie die evangelische Kirche von Anfang an den Kurs von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der Großen Koalition. Während Zweifel und Skepsis in der Bevölkerung vor allem auf dem Höhepunkt der Krise im Herbst 2015 deutlich zunahmen, rückten Kirchen und Kanzlerin unter dem Stichwort der "Willkommenskultur" zusammen.

Themenseite: Auf der Flucht

Die Flüchtlingskrise fordert Staat, Gesellschaft und Kirchen mit ganzer Kraft heraus. Auch die katholische Kirche in Deutschland engagiert sich umfangreich in der Flüchtlingsarbeit. Weitere Informationen dazu auf der Themenseite "Auf der Flucht".

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki sprach sogar von einer Unterstützung durch die Kirchen "ohne Wenn und Aber". Folgerichtig fand Merkels berühmtes "Wir schaffen das" seine Entsprechung in einem umfangreichen kirchlichen Engagement für Flüchtlinge. So stellte die katholische Kirche allein von 2014 bis 2016 insgesamt rund 312 Millionen Euro für die Flüchtlingshilfe bereit. Hinzu kam die konkrete Hilfe vor Ort durch Tausende Haupt- und Ehrenamtliche aus dem kirchlichen Raum.

Weniger einverstanden zeigte sich die Kirche mit den vom Bundestag parallel zur Flüchtlingskrise verabschiedeten Verschärfungen beim Asylrecht. Vor allem die im Februar 2016 beschlossene Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit einem nur eingeschränkten Schutz stieß auf Ablehnung. Der "Grundsatz der Einheit der Familie" habe aus christlicher Perspektive eine hohe Bedeutung, betonte Kardinal Woelki. Prinzipiell sei bei Flüchtlingen unbedingt Rücksicht zu nehmen auf die familiären Verhältnisse. Auch die vom Parlament beschlossene – allerdings später vom Bundesrat abgelehnte – Einstufung der drei Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer stieß bei Kirchenvertretern wegen der zweifelhaften Menschenrechts- und Sicherheitslage in den Staaten auf erhebliche Bedenken.

Kritik am Integrationsgesetz

Kritisch äußerten sich Kirchenvertreter zudem zum Integrationsgesetz, das im Sommer 2016 beschlossen wurde. Bei der Bundestagsanhörung zu dem Gesetzentwurf unter dem Titel "Fördern und Fordern" betonte der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten, die Kirchen unterstützten das Ziel, Asylsuchende möglichst frühzeitig zu motivieren und zu integrieren. Die geplanten Sanktionen seien allerdings "äußerst problematisch und nicht zielführend". Zunächst müsse sichergestellt werden, dass hinreichend Plätze für Integrationskurse angeboten würden. Als weiteres Problem nannte Jüsten die hohen Anforderungen an die Leiter solcher Kurse.

Bild: ©picture-alliance/dpa

Das Gesetz zur Hospizarbeit wurde von der katholischen Kirche im Herbst 2015 positiv aufgenommen.

Große Beachtung durch die Kirche fanden im November 2015 die beiden Parlamentsbeschlüsse zu Hospizarbeit und Suizidbeihilfe. Zunächst stimmte der Bundestag mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen für eine stärkere Förderung und einen flächendeckenden Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland. Einen Tag später votierten die Abgeordneten mit breiter Mehrheit für ein Gesetz, durch das die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid unter Strafe gestellt wurde.

Marx: Ein starkes Zeichen für den Lebensschutz

Kirchenvertreter würdigten beide Beschlüsse des Parlaments. Mit dem Gesetz zur Regelung der Suizidbeihilfe hätten die Abgeordneten "ein starkes Zeichen für den Lebensschutz und damit für die Zukunft unserer Gesellschaft und ihren Zusammenhalt gesetzt", hieß es in einer gemeinsamen Erklärung von Kardinal Reinhard Marx, dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, dem damaligen Präsidenten des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Alois Glück, und Vertretern der evangelischen Kirche. Das Gesetz schütze schwerkranke und ältere Menschen vor "einem zunehmenden sozialen Druck, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden".

Mit Blick auf das Gesetz zur Hospizarbeit betonte Kardinal Marx: "Schwerkranke und sterbende Menschen müssen in Deutschland gut versorgt und begleitet in Würde sterben können – egal, ob sie sich zu Hause, in einem Krankenhaus, in einem Pflegeheim oder im Hospiz befinden." Die vom Bundestag beschlossenen Regelungen könnten wesentlich zum Ausbau und zur Weiterentwicklung der palliativen und hospizlichen Versorgung beitragen. Auch der Deutsche Caritasverband begrüßte den Beschluss. "Ambulante und stationäre Hospizeinrichtungen sind damit ausreichend finanziert, um Menschen am Ende ihres Lebens gut zu begleiten. Auch in Krankenhäusern können Patienten jetzt stationsübergreifend palliativ durch multiprofessionelle Teams versorgt werden", betonte der damalige Generalsekretär des Wohlfahrtsverbandes, Georg Cremer.

Themenseite: Debatte um Suizidbeihilfe

Am 6. November 2015 hat der Bundestag organisierte Beihilfe zum Suizid in Deutschland verboten. Aus Anlass des neuen Gesetzes erläutert katholisch.de die wichtigsten Begriffe und Positionen rund um das Thema Sterbehilfe und stellt Alternativen wie Hospizarbeit und Palliativmedizin vor.

Kritischer beurteilte die Kirche die ein Jahr später beschlossene Novelle des Arzneimittelrechts. Dadurch wurde der Weg frei gemacht für Arzneimittelstudien an nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen, zum Beispiel Demenzkranken, wenn diese zu einem früheren Zeitpunkt ihr Einverständnis dazu erklärt haben. Bereits im Vorfeld des Beschlusses äußerten die Bischöfe deutliche Vorbehalte gegenüber der Novelle. Nichteinwilligungsfähige seien besonders schützenswert, betonte Kardinal Marx. Forschung dürfe hier nur nach strengen ethischen Maßstäben stattfinden. "Wir haben große Bedenken, weil diese Art der Forschung erhebliche Gefahren und Belastungen für eine extrem schutzbedürftige Gruppe von Menschen, wie etwa Demenzkranke in einem fortgeschrittenen Stadium, mit sich bringt."

Debatte über Rolle der Kirche im politischen System

Ein wiederkehrendes Ärgernis blieben auch in dieser Legislaturperiode die Rüstungsexporte. Wiederholt meldeten sich kirchliche Stimmen bei diesem Thema mahnend zu Wort – so etwa im Sommer 2016. Angesichts der Vorstellung des Rüstungsexportberichts 2015 bezeichneten beide Kirchen die deutsche Rüstungsexportpolitik als "anhaltendes Desaster". Prälat Jüsten beklagte einen "anhaltenden Widerspruch zwischen gesetzlichen Grundlagen und politischen Leitlinien einerseits und der Genehmigungspraxis andererseits".

Auch die Kirche und ihre Rolle im politischen System rückte in dieser Legislaturperiode in den Fokus. So forderten Politiker wie CDU-Präsidiumsmitglied Jens Spahn oder Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) die Kirche dazu auf, sich nicht in die Tagespolitik einzumischen. Er nehme die Kirchen "an den falschen Stellen sehr offensiv wahr", kritisierte Spahn in diesem Sommer. Sie sollten stattdessen lieber in Fragen des Glaubens mehr Orientierung geben und sich außerhalb der Tagespolitik wieder vermehrt damit befassen, "wie sehr Kirche und Glaube unseren Alltag, unsere Kultur prägen". Anders sah das Bundesinnenminister Thomas de Maiziere: Auf der Grundlage ihrer universalen Glaubenslehre könne, dürfe und solle sich die Kirche mit eigenen, kontroversen Beiträgen und Vorschlägen in politische und gesellschaftliche Diskussionen einbringen, so der Protestant.

Von Steffen Zimmermann