"Lehrschreiben der vier Hände"
Das erste große Papstdokument unter dem Namen Franziskus ist etwa 90 Seiten lang. Es unterstreicht die Bedeutung des Glaubens für die Kirche und fügt sich damit zentral in das bis zum 24. November dauernde kirchliche "Jahr des Glaubens" ein.
Aus dem Glauben folgt das Handeln
In der Enzyklika soll es aber nicht nur um eine abstrakte theologische Reflexion über den Glauben gehen, wie ihn etwa der Katechismus der Katholischen Kirche darstellt. Das Lehrschreiben befasst sich offenbar auch mit dem Handeln, das sich zwingend aus diesem Glauben ergeben muss - etwa dem Engagement für die Armen, auf das Franziskus immer wieder pocht.
Eine Enzyklika ist ein päpstliches Lehrschreiben. Es richtet sich an die katholische Weltkirche, gelegentlich zudem an "alle Menschen guten Willens", also auch Nichtkatholiken. Enzykliken beanspruchen ein hohes Maß an Verbindlichkeit. Sie werden in der katholischen Kirche als Ausdruck der obersten Lehrgewalt des Papstes verstanden, sind aber keine unfehlbaren Lehrentscheidungen im dogmatischen Sinn.
Beobachter deuten die erste Enzyklika eines Papstes gerne als eine Art "Regierungsprogramm", in dem die geplanten Akzente des Pontifikats umrissen werden.
Enzyklika bedeutet "Rundschreiben"
In Enzykliken nehmen die Päpste vornehmlich zu theologischen, moralischen oder sozialen Fragen Stellung. Die meist lateinischen Anfangsworte gelten als Titel des Textes. Der Begriff Enzyklika stammt aus dem Griechischen und bedeutet "Rundschreiben".
Benedikt XVI. hatte drei Enzykliken veröffentlicht: "Deus caritas est" (2006) über die christliche Liebe und die kirchliche Caritas; "Spe salvi" (2007) über die christliche Hoffnung und "Caritas in veritate" (2009), eine Sozialenzyklika über die ganzheitliche Entwicklung des Menschen.
Die Zahl der päpstlichen Rundschreiben beläuft sich seit Mitte des 18. Jahrhunderts auf mehrere hundert. Begründet wurde die Tradition der Enzykliken von Benedikt XIV. (1740-1758), der kurz nach seinem Amtsantritt das Rundschreiben "Ubi primum" über die Amtsführung von Bischöfen veröffentlichte.
"Rerum novarum" war erste Sozialenzyklika
Eine besondere Gattung von Papstenzykliken sind die sogenannten Sozialenzykliken zu gesellschaftlichen und sozialen Fragen. Aber auch in mehr theologischen Texten - wie im jetzt erscheinenden Dokument zu Fragen des Glaubens - tauchen häufig auch gesellschaftliche Aspekte auf. Die erste Sozialenzyklika "Rerum novarum" wurde am 15. Mai 1891 von Papst Leo XIII. vorgelegt. Mit "Rerum novarum" äußerte sich Leo XIII. zur Arbeiterfrage des 19. Jahrhunderts; die Enzyklika gilt als "Magna Charta" der Katholischen Soziallehre.
Jüngere Sozialenzykliken waren "Populorum progressio" (1967) von Papst Paul VI., von Johannes Paul II. "Laborem exercens" (1981), und "Centesimus annus" (1991) sowie schließlich "Caritas in veritate" (2009) von Benedikt XVI. Während die Päpste den Begriff des Gemeinwohls zunächst auf den einzelnen Staat anwandten, wurde er später auf die ganze Menschheit bezogen.
Vor allem seit "Populorum progressio" wird dann ein gerechter Ausgleich zwischen entwickelten und unterentwickelten Ländern verlangt. Nicht unwahrscheinlich, dass sich Papst Franziskus demnächst auch auf diesem Gebiet der kirchlichen Lehre betätigen wird, das ihm so am Herzen liegt. An diesem Freitag jedoch geht es vor allem um das "Licht des Glaubens".
Von Johannes Schidelko und Alexander Brüggemann (KNA)