Bayern will weder Kreuz noch Kopftuch bei Richtern
Die bayerische Landesregierung will Richtern und Staatsanwälten das Tragen von Kopftüchern und Kreuzen in Gerichtssälen verbieten. Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) kündigte am Dienstag in der "Passauer Neuen Presse" eine entsprechende Neufassung des bayerischen Richtergesetzes an.
Wenn Richter und Staatsanwälte in ihrer Funktion als Vertreter des Rechtsstaats tätig seien, "dann ist es unabdingbar, die Unabhängigkeit, die Neutralität und die strikte Gesetzes- und Rechtsbindung auch dadurch deutlich zu machen, dass sie keine religiös oder weltanschaulich motivierte Kleidung tragen", sagte Bausback. Es dürfe für die Bürger nicht der Eindruck entstehen, Richter oder Staatsanwalt könnten sich von etwas anderem leiten lassen, als den geltenden Gesetzen.
Neuregelung beschränkt sich nicht auf Kopftücher
Betroffen von der geplanten Neuregelung des zuletzt 1977 überarbeiteten Richtergesetzes sind laut Bausback neben Richtern und Staatsanwälten auch Laienrichter, ehrenamtliche Richter, Landesanwälte sowie Rechtspfleger und Rechtsreferendare, soweit sie richterliche oder staatsanwaltschaftliche Aufgaben wahrnehmen. Nicht unter das Gesetz fielen dagegen Rechtsanwälte, da sie zwar ebenfalls Organe der Rechtspflege seien, jedoch Vertreter einer Prozesspartei blieben. "In unserem Gesetzentwurf geht es mir vor allem darum, die Neutralität derjenigen zu betonen, die hierzu kraft Gesetzes verpflichtet sind – und dies sind die Richter und Staatsanwälte", so Bausback.
Ausdrücklich betonte der Justizminister, dass sich das neue Gesetz nicht auf das islamische Kopftuch beschränke, sondern für alle religiösen oder weltanschaulichen Symbole und Kleidungsstücke gelte. Das neue Gesetz erfasse alle "nach außen hin deutlich sichtbar getragenen religiösen Symbole, die geeignet sind, Neutralität, Unabhängigkeit und ausschließliche Gesetzesorientierung in Zweifel zu ziehen", sagte Bausback. Ein christliches Kreuz falle nur dann unter das Gesetz, wenn es sichtbar über der Robe getragen werde.
Kruzifixe von neuem Gesetz nicht betroffen
Nicht unter das neue Gesetz fallen sollen laut Bausback zudem die in bayerischen Gerichtsälen hängenden Kruzifixe. Diese seien Ausdruck der kulturellen Identität Deutschlands – "und das wird auch so bleiben", so der Minister. Schließlich treffe nicht die Wand, an der das Kreuz hänge, die Entscheidung in einem Gerichtssaal, sondern die Menschen vor der Wand. (stz)