Auch nach juristischer Verjährung soll Geld an Betroffene fließen

Bischöfe eröffnen Fonds für Missbrauchsopfer

Veröffentlicht am 14.12.2016 um 15:55 Uhr – Lesedauer: 3 MINUTEN
Schweiz

Sitten ‐ Wenn Missbrauch juristisch verjährt ist, erhalten die Opfer kein Schmerzensgeld mehr. Die Schweizer Bischöfe wollen sie dennoch entschädigen - und nehmen dafür viel Geld in die Hand.

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Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat einen Fonds für verjährte Fälle von sexuellem Missbrauch eingerichtet. Die Situation der Betroffenen von sexuellen Missbrauchsfällen, die nach staatlichem und kirchlichem Recht verjährt sind, sei von den Schweizer Bischöfen als "besonders bedrückend" empfunden worden, wie die SBK mitteilte. Mit der Verjährung erlischt der rechtlich durchsetzbare Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Walter Müller, der Informationsbeauftragte der SBK, sagte am Mittwoch gegenüber katholisch.de, man wolle die vorherigen diözesanen Einzelzahlungen im Verjährungsfall durch einen die ganze Schweiz umfassenden Fonds abzulösen. Nun hätten Missbrauchsbetroffene eine bessere Möglichkeit, eine finanzielle Wiedergutmachung zu erhalten.

Bußgottesdienst für Betroffene

Bei ihrer 314. ordentlichen Versammlung in Sitten (Schweiz) hatten die Schweizer Bischöfe Anfang Dezember in der Basilika von Valeria in Sitten einen Gebets- und Bußgottesdienst gefeiert. Dieser wurde für die Betroffenen von sexuellen Übergriffen im kirchlichen Bereich abgehalten. Der Präsident der SBK, Bischof Charles Morerod, stand der Bußfeier vor und erkannte an, dass die Kirche eine Mitschuld an den sexuellen Verbrechen trage. "Wir fühlen uns auf verschiedenen Ebenen verantwortlich", sagte Morerod. Eine Abordnung von Missbrauchsbetroffenen war ebenfalls anwesend.

Der Genugtuungsfonds ist 500.000 Schweizer Franken schwer, was etwa 465.400 Euro entspricht. Eine eigenständige Kommission entscheidet im Einzelfall über die Höhe der Zahlungen. Sollte der eingezahlte Betrag ausgeschöpft sein, könne er wieder aufgestockt werden, so Walter Müller. Auch die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) setzt sich für eine finanzielle Zahlung nach der Verjährung von Missbrauchsfällen ein. Nach Angaben der DBK soll die Geldzahlung von den Tätern oder den Diözesen und Orden geleistet werden. (rom)

Linktipp: Themenseite Missbrauch

Der Missbrauchsskandal erschütterte die katholische Kirche in ihren Grundfesten. Seit 2010 die ersten Fälle bekannt wurden, bemüht sich die Kirche um Aufarbeitung der Geschehnisse. Katholisch.de dokumentiert die wichtigsten Etappen.