Schwerpunkt weiterhin Situation weltweit

Bundestagsmehrheit unterstützt Religionsfreiheit für alle Religionen

Veröffentlicht am 19.10.2018 um 14:17 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Religionsfreiheit gilt für alle – dafür stimmte die große Mehrheit der Bundestagsfraktionen. AfD und Grüne scheiterten mit Anträgen: Die einen wollten bevorzugt eine Religion in den Fokus nehmen, die anderen den Blick ins Inland lenken.

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Die große Mehrheit der Fraktionen im Bundestag hat sich zur Religionsfreiheit bekannt. In einer Debatte über mehrere Anträge warben Vertreter von Union, SPD, FDP, Linken und Grünen am Freitag dafür, gemeinsam in Deutschland und weltweit für Glaubensfreiheit einzutreten. Vertreter der AfD legten den Fokus dagegen vor allem auf die Verfolgung von Christen.

Der Bundestag nahm einen Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD an. Darin wird Religions- und Weltanschauungsfreiheit als "zentrales Menschenrecht" benannt. Die Bundesregierung solle sich "mit Nachdruck" auf internationaler Ebene für Religionsfreiheit einsetzen, heißt es weiter. Auch in Deutschland solle dieses Menschenrecht "gegen jegliche Art von Extremismus durch geeignete Mittel" gewahrt werden.

Warnung vor Ausspielen der Religionen gegeneinander

Der Beauftragte der Bundesregierung für Religionsfreiheit, Markus Grübel, sagte, die Freiheit des Glaubens sei niemals exklusiv, sie gelte immer allen Religionsgemeinschaften. Weltweit nehme die Verletzung der Religionsfreiheit zu. In Deutschland habe es im vergangenen Jahr 1.504 antisemitische, 1.074 islamfeindliche und 129 christenfeindliche Straftaten gegeben. "Dem stellen wir uns gemeinsam entgegen", betonte der CDU-Abgeordnete.

Bild: ©katholisch.de/stz

Markus Grübel ist seit April 2018 Beauftragter der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit.

Die SPD-Abgeordnete Aydan Özoguz sagte, die Christenverfolgung sei abzulehnen und zu verurteilen, wo immer sie stattfinde. Zugleich betonte sie, das Menschenrecht der Religionsfreiheit schütze nicht Religionen, sondern das Individuum. Özoguz warnte davor, Glaubensgemeinschaften gegeneinander auszuspielen.

Grüne wollten Situation im Inland beobachten

Ein Antrag der AfD zum Thema Religionsfreiheit war bereits am Mittwoch im Rechtsausschuss gescheitert. Erwartungsgemäß folgte die große Mehrheit des Parlaments in der Plenardebatte dieser Entscheidung. Die AfD hatte unter anderem einen jährlichen Bericht zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit gefordert, der insbesondere auf die Lage der christlichen Minderheiten eingehen sollte. Bisher legt der Religionsfreiheitsbeauftragte der Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht vor. Grübel kündigte an, im nächsten Bericht schwerpunktmäßig das Recht auf Konversion und interreligiöse Kooperationen zu behandeln.

 Auch die Grünen scheiterten mit einem eigenen Antrag, in dem sie die Regierung dazu aufforderten, bei der künftigen Berichterstattung zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit neben der weltweiten Lage auch die Situation im Inland systematisch zu berücksichtigen. Zudem hätte die Bundesregierung ein Konzept vorlegen sollen, um Diskriminierungen und Straftaten aus religions- oder glaubensfeindlicher Motivation besser zu verhindern. (fxn/KNA)