Neue Verfassung für den Dachverband der Kirche VDD

Deutsche Bischöfe reformieren ihre Zusammenarbeit

Veröffentlicht am 16.08.2019 um 11:43 Uhr – Lesedauer: 
Deutsche Bischöfe reformieren ihre Zusammenarbeit
Bild: © KNA

Bonn ‐ Die 27 Bistümer in Deutschland haben sich auf ein besseres Zusammenwirken verständigt und eine neue Verfassung für ihren Dachverband VDD beschlossen. Wichtigste Neuerung ist ein zentrales neues Lenkungsgremium, der Verbandsrat. Und darin sitzen nicht nur Bischöfe.

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Die 27 katholischen Bistümer in Deutschland haben ihrem Dachverband eine neue Struktur gegeben. Die von den Diözesanbischöfen einstimmig verabschiedete Verfassungsreform tritt zum 1. November in Kraft, wie die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) am Freitag in Bonn mitteilte. Ziel sei eine bessere Zusammenarbeit, hieß es. Durch die Neuaufstellung des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD) könnten die Bistümer stärker zusammenrücken, sagte der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke, der bei dem Projekt federführend war. Die Reform gewährleiste Transparenz und Verlässlichkeit.

Der als VDD-Geschäftsführer fungierende Sekretär der Bischofskonferenz, Pater Hans Langendörfer, sagte, die Bischöfe könnten ihre überdiözesane Arbeit nun besser an die finanziellen Ressourcen zurückbinden. Das sei ein wichtiger Fortschritt.

Der VDD ist der Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz. In ihm sind seit 1968 die bundesweiten Aufgaben der katholischen Kirche gebündelt. Er verfügt derzeit über einen Etat von knapp 120 Millionen Euro, der sich weitgehend aus Zuweisungen der Bistümer aus Kirchensteuereinnahmen speist. Davon werden unter anderem Hilfswerke, Medienaktivitäten, die Auslandsseelsorge und das Sekretariat der Bischofskonferenz in Bonn finanziert. Außerdem koordiniert der Verband den Ausgleich innerkirchlicher Interessen, etwa bei der Verrechnung von Kirchensteuern.

Straffere Struktur

Kern der VDD-Reform ist eine straffere Struktur. Im zentralen Beratungs- und Entscheidungsorgan, dem Verbandsrat, sitzen nun erstmals Bischöfe, Generalvikare, Finanzdirektoren und zwei vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) entsandte Vertreter gleichberechtigt an einem Tisch. Bisher gab es dafür getrennte Gremien. Inhaltliche Vorgaben werden künftig in fünf Kommissionen erarbeitet, die überwiegend mit Fachleuten aus den Diözesen aus den Bereichen Recht, Finanzen und Steuern, Personalwesen und Verwaltung besetzt sind.

Dem VDD-Verbandsrat gehören sieben Bischöfe an: der Münchner Kardinal Reinhard Marx als Vorsitzender der VDD-Vollversammlung, der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki, der Hamburger Erzbischof Stefan Heße, der Limburger Bischof Georg Bätzing, der Münsteraner Bischof Felix Genn, der Würzburger Bischof Franz Jung und der Erfurter Bischof Ulrich Neymeyr.

Dazu kommen sechs Generalvikare: Michael Fuchs aus Regensburg, Alfons Hardt aus Paderborn, Manfred Kollig aus Berlin, Klaus Pfeffer aus Essen, Clemens Stroppel aus Rottenburg-Stuttgart und Andreas Sturm aus Speyer. Ferner drei Finanzdirektoren: Kirsten Straus aus Trier, Josef Sonnleitner aus Passau und Gerhard Stanke aus Fulda. Das ZdK entsendet Präsident Thomas Sternberg und Hildegard Müller, Sprecherin für Wirtschaft und Soziales. Ohne Stimmrecht komplettieren als Berater VDD-Geschäftsführer Langendörfer und sein Stellvertreter Matthias Meyer den Verbandsrat.

Die Zusammenarbeit vertiefen wollen die Bistümer unter anderem auch im Bereich der betrieblichen Altersversorgung von rund 1,2 Millionen kirchlichen Mitarbeitern, die bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) versichert sind, teilte die DBK weiter mit. Ab dem Frühjahr 2020 werde man sich mit dieser und anderen "grundsätzlichen Fragen und Herausforderungen der katholischen Kirche in Deutschland befassen müssen", heißt es. Daneben solle der neue VDD-Verbandsrat darüber beraten, welche Aufgaben mittel- und langfristig ein gemeinsames Handeln der Bistümer erforderlich machen und wie Lasten fair verteilt werden. Dabei geht es auch um künftige Ausgleichszahlungen zwischen reicheren und ärmeren Bistümern sowie die Bündelung von Verwaltungsarbeiten. Geklärt werden soll ferner, wie die katholische Kirche in Deutschland künftig ihre grundgesetzlich geschützten Gestaltungsmöglichkeiten nutzen will, etwa im Arbeitsrecht und beim Datenschutz. (tmg/KNA)

16.8., 13:30 Uhr: Ergänzt um Absatz 7.