Bundesweit einheitliche Aktenführung und unabhängige Anlaufstellen

Deutsche Bischöfe überarbeiten Regeln im Kampf gegen Missbrauch

Veröffentlicht am 26.06.2019 um 10:51 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Wie geht es weiter im Kampf gegen sexuellen Missbrauch in der Kirche? Die deutschen Bischöfe bringen nun eine Überarbeitung ihrer Leitlinien auf den Weg. Diese Neuerungen sind geplant.

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Die katholischen Bischöfe in Deutschland wollen sich bis Ende des Jahres auf überarbeitete Regelungen im Kampf gegen sexuellen Missbrauch verständigen. Wie die Deutsche Bischofskonferenz am Dienstag im Anschluss an eine Sitzung des "Ständigen Rates" in Berlin zugleich mitteilte, wurde die Geltungsdauer der aktuellen Vorgaben bis zum 31. Dezember verlängert. Konkret geht es um die Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch aus dem Jahr 2002 und die Rahmenordnung Prävention aus dem Jahr 2010. Beide Regelwerke waren in der Vergangenheit bereits zwei- beziehungsweise einmal überarbeitet worden.

Zu den gegenwärtigen Schwerpunkten gehört den Angaben zufolge unter anderem die Erarbeitung einer bundesweit einheitlichen Aktenführung. Hierfür habe man eine Erhebung zur gegenwärtigen Praxis in den Bistümern durchgeführt. Was die Einrichtung von unabhängigen Anlaufstellen für Betroffene anbelangt, laufen Gespräche über eine Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (BKSF).

Sicherstellung einer transparenten und unabhängigen Aufarbeitung

Zur "Sicherstellung einer transparenten und unabhängigen Aufarbeitung" arbeite die Kirche mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, und einer von ihm eingerichteten Arbeitsgruppe zusammen, hieß es weiter. Beim überdiözesanen Monitoring für die Bereiche der Intervention und der Prävention wollen die Bischöfe mit dem Institut für Prävention und Aufarbeitung (IPA) zusammenarbeiten, das Mitte September seine Arbeit in Lantershofen bei Bonn aufnehmen soll. Geplant ist außerdem, das Verfahren zur Anerkennung des Leids von Betroffenen weiterzuentwickeln.

Bei der Umsetzung aller Arbeitsschritte werde großer Wert auf die Zusammenarbeit mit Betroffenen, externen Sachverständigen, Vertretern staatlicher Stellen und Wissenschaftlern gelegt, betonten die Bischöfe. Im "Ständigen Rat" ist jedes der 27 Bistümer mit einer Stimme vertreten, in der Regel durch den Ortsbischof. Im vergangenen Herbst hatten die deutschen Oberhirten eine Missbrauchsstudie (MHG-Studie) veröffentlicht. Demnach wurden in den kirchlichen Akten der Jahre 1946 bis 2014 Hinweise auf bundesweit 3.677 Betroffene sexueller Übergriffe und auf rund 1.670 beschuldigte Priester, Diakone und Ordensleute gefunden. (tmg/KNA)