Erzbistum stellt Millionen für mögliche Strafen zurück
Das Erzbistum Freiburg hat 2016 fast 30 Millionen Euro für drohende Nach- und Strafzahlungen zurückgelegt. Am Freitag hat die Kirchensteuervertretung den Jahresabschluss mit dem entsprechenden Posten angenommen, wie die Erzdiözese mitteilte. Demnach wurde eine Rückstellung von 28,7 Millionen Euro für unterbliebene Sozialversicherungsabgaben und mögliche Strafen aufgebaut. Weitere gut 130 Millionen Euro sollen in der nächsten Bilanz verbucht werden, erklärte Pressesprecher Michael Hertl auf Anfrage von katholisch.de.
Im vergangenen Jahr war bekannt geworden, dass das Erzbistum Freiburg jahrelang für über 1.000 Beschäftigte zu geringe Sozialversicherungsabgaben gezahlt hatte. Die Unregelmäßigkeiten wurden bei einer Routineprüfung der Deutschen Rentenversicherung im Mai entdeckt. Die Höhe der säumigen Beiträge schätzt die Erzdiözese bislang auf knapp 60 Millionen Euro, weitere 100 Millionen Euro könnten als Säumniszuschläge hinzukommen. Laut Hertl liege eine genauere Angabe auch seitens der geschädigten Sozialkasse bislang nicht vor. Das Erzbistum gehe davon aus, dass die geplante Rückstellung von 158,3 Millionen Euro nicht in voller Höhe ausgenutzt werde.
Erzbistum meldet über 820 Millionen Euro Eigenkapital
In der jüngsten veröffentlichten Bilanz für das Jahr 2015 hatte das Erzbistum Freiburg ein Eigenkapital von 821 Millionen Euro bei einer Bilanzsumme von knapp 1,1 Milliarde Euro ausgewiesen. Der laufende Doppelhaushalt für die Jahre 2018 und 2019 sieht Ausgaben in Höhe von jeweils etwa 660 Millionen Euro vor.
Linktipp: Millionen-Nachzahlung droht: Bistum will aufarbeiten
Weil das Erzbistum Freiburg wohl jahrelang zu geringe Sozialabgaben für geringfügig Beschäftigte zahlte, drohen Nachzahlungen in Millionenhöhe. Erzbischof Stephan Burger verspricht Aufklärung. (Artikel von Dezember 2017)Die mangelhaften Abrechnungen reichen nach Angaben des Erzbistums bis ins Jahr 1999 zurück und werden derzeit entsprechend untersucht. Zur Aufarbeitung des Millionenfehlers hatte Erzbischof Stephan Burger bereits kurz nach dessen Bekanntwerden im Mai vergangenen Jahres eine Taskforce sowie einen neuen Kontrollausschuss eingesetzt. Diese sollen auch mit externen Wirtschaftsprüfern zusammenarbeiten. Zudem entpflichtete Burger den bisherigen Diözesanökonom Michael Himmelsbach von seinen Aufgaben, womit jedoch eine Vorverurteilung für etwaige persönliche Fehler "ausdrücklich nicht verbunden" sein sollte.
Laut Erzbistum beschäftigte sich die Kirchensteuervertretung in ihrer Sitzung am Freitag neben der Bilanz für 2016 auch mit einem Bericht des Generalvikars. Axel Mehlmann habe das Gremium über die "Kirchenentwicklung 2030" informiert. Dabei handele es sich um Veränderungsprozesse im Bereich der pastoralen Personalplanung sowie Anpassungen im Bereich der Verwaltung. (kim)