Freispruch im Prozess um Tötung eines Berliner Pfarrers

Rund 14 Monate nach der Tötung des katholischen Berliner Pfarrers Alain-Florent Gandoulou (54) hat das Landgericht Berlin den Angeklagten freigesprochen. Der 27-jährige Mann aus Kamerun sei aufgrund einer akuten psychotischen Störung nicht schuldfähig und könne für den Totschlag an dem Priester nicht bestraft werden, erklärte der zuständige Richter am Donnerstag in Berlin. Er ordnete die unbefristete Unterbringung des Angeklagten in ein psychiatrisches Krankenhaus an.
Ein Gutachten hatte ergeben, dass es "keine Zweifel an einer psychiatrischen Störung" des Angeklagten gebe. Die Heilungsprognose sei etwa aufgrund des afrikanischen Aberglaubens des Mannes und seiner sozialen Isolierung ungünstig, so dass die Wiederholung einer ähnlichen Tat nicht auszuschließen sei. Zudem handle es sich um keinen vorübergehenden Zustand, sondern das Störungsbild habe "überdauernden Charakter", so der Richter. Der Angeklagte "sieht das, was er hat, als mystische Krankheit", hieß es laut Gutachten.
Der Mann soll den Priester am 22. Februar 2018 nachts in dessen Gemeindebüro mit einem Metallkreuz mehrfach auf den Kopf geschlagen und ihm einen Regenschirm in den Mund gerammt haben. Durch die laut Anklageschrift "massive Schädelverletzung" starb Gandoulou. Der Angeklagte hatte im November vor Gericht ein schriftliches Geständnis abgelegt. Ein "böser Geist" habe ihn zu der Tat getrieben, er sei nicht mehr er selbst gewesen, erklärte er.
"Ich glaube an Geister und Hexerei"
Der aus dem Kongo stammende Gandoulou hatte die französischsprachige Kirchengemeinde Berlins seit 2009 geleitet. Der Angeklagte, der 2014 als Flüchtling nach Deutschland kam, lernte nach eigenen Angaben die Gemeinde 2015 kennen. Er beschrieb sich selbst als "gläubig". Er sei Christ, aber auch mit den traditionellen Vorstellungen seiner Heimat aufgewachsen. "Ich glaube an Geister und Hexerei", so der Angeklagte damals.
Er habe den Priester im Februar aufgesucht, um sich helfen zu lassen. Beim gemeinsamen Gebet habe er Stimmen gehört, die ihn aufgefordert hätten, den Priester zur Rede zu stellen. Daraufhin habe er angefangen, den Pfarrer zu schlagen. Dieser habe sich nicht gewehrt.
Der vorsitzende Richter erklärte, die Tat sei "von einem absoluten Vernichtungswillen geprägt" gewesen, die die Strafkammer "sehr lange so nicht gesehen" habe. Gegen das Urteil können innerhalb einer Woche Rechtsmittel eingelegt werden.
In einem Nachruf hatte der Berliner Erzbischof Heiner Koch das "große Engagement" Gandoulous für seine Gemeinde aus "Diplomaten, Kaufleuten, Wissenschaftlern und Geflüchteten" gewürdigt. Er habe die Gemeinde durch sein musikalisches Talent geprägt und sei "auch in sozialen Belangen immer ansprechbar" gewesen. Im "Rat der Muttersprachlichen Gemeinden" des Erzbistums habe Gandoulou die Anliegen der Katholiken aus anderen Ländern vertreten. (tmg/KNA)