Gesundheitsrisiko Aschekreuz: Erzbistum Freiburg reagiert
Für das traditionelle Aschekreuz, das Priester den Gottesdienstbesuchern am Aschermittwoch auf die Stirn streichen, gilt: je feuchter die Asche, umso besser haftet das Kreuz. Deshalb werden der Asche mancherorts größere Mengen Wasser beigemischt. Mit dieser Praxis ist nun zumindest im Erzbistum Freiburg Schluss.
Gesundheitsgefährdende Folgen
Das Erzbistum verbot das Vermischen von Asche und Wasser mit sofortiger Wirkung, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heißt. Begründet wurde dieser Schritt mit "möglichen, teilweise erheblich gesundheitsgefährdenden Folgen durch den Kontakt einer Mischung aus Asche und Wasser mit menschlicher Haut". Durch das Verbot wolle die Bistumsleitung "den Schutz der Gläubigen bei ihrer Teilnahme an liturgischen Riten der Kirche gewährleisten", heißt es in der Mitteilung.
Das Messbuch sieht für den Aschermittwoch ein Besprengen der Asche vor, die für die Aschekreuze verwendet wird. Dies sei auch weiterhin erlaubt, teilte das Erzbistum auf Anfrage von katholisch.de mit. Untersagt sei aber das Anrühren eines Teigs aus Wasser und Asche vor dem Gottesdienst. Dass das Kreuz ohne Beimischung von Wasser eine kürzere Haltbarkeit hat, nimmt man in Freiburg in Kauf. Schließlich handele es sich ja ohnehin um ein Zeichen der Vergänglichkeit, heißt es. Die Asche für die Aschekreuze wird durch die Verbrennung von Palmzweigen gewonnen, die am Palmsonntag gesegnet wurden.
Hintergrund des Verbots der Wasserbeimischung ist der Fall einer Gemeinde im Erzbistum Freiburg, wo am Aschermittwoch dieses Jahres nach dem Auftragen des Aschekreuzes teils schwere Verätzungen auf der Stirn aufgetreten waren. Anschließend untersuchte das Landeskriminalamt Baden-Württemberg die Asche im Labor.
Alkalische Reaktion ausschließen
In einer im Amtsblatt der Diözese veröffentlichten Mitteilung an alle Seelsorgeeinheiten im Erzbistum Freiburg heißt es wörtlich: "Bei der Vorbereitung und Verwendung der Asche ist sorgfältigst darauf zu achten, dass eine alkalische Reaktion durch die Vermischung mit Wasser ausgeschlossen ist. Die Verwendung einer derartigen Mischung wird ausdrücklich untersagt." (tja)