Neufassung des Bestattungsgesetzes in Brandenburg diskutiert

Kirchen für Bestattung aller totgeborenen Kinder

Veröffentlicht am 25.11.2017 um 10:42 Uhr – Lesedauer: 
Man sieht nur die Händer der Frau, der Raum ist bis auf das Strahlen der Kerzen völlig dunkel.
Bild: © KNA
Tod

Berlin ‐ Sollen Totgeburten erst ab einem Gewicht von 500 Gramm bestattet werden? Das entsprechende Gesetz wird gerade in Brandenburg diskutiert. Beide Kirchen haben dazu eine eindeutige Meinung.

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Eine Pflicht zur Bestattung totgeborener Kinder fordert der Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Markus Dröge. "Ich weiß aus der Seelsorge, was es für eine Mutter bedeutet, die ein Kind verloren hat, zu wissen, dass das Kind begraben worden ist, und nicht mit dem Klinikabfall entsorgt wurde", sagte Dröge der "Lausitzer Rundschau" in Cottbus (Samstag).

Dröge bezog sich auf die gegenwärtig in Brandenburg diskutierte Neufassung des Bestattungsgesetzes. Der Entwurf sieht vor, dass Totgeburten weiterhin erst ab einem Gewicht von 500 Gramm zu bestatten seien. "Das zu ändern, wäre kein großer Aufwand", sagt der Bischof. "Es gibt Krankenhäuser, die haben in ihrem Garten eine Fläche, auf der solche Bestattungen ganz angemessen stattfinden."

"Verstorbene nicht privatisieren"

Kritik äußerte Dröge auch daran, dass es in Brandenburg künftig möglich sein soll, Leichenasche aus der Urne zu entnehmen, um sie zu einem Diamanten zu pressen. "Dadurch würde der Verstorbene privatisiert", sagt Dröge. Es stelle sich die Frage, wem der Diamant eigentlich gehöre. "Jeder Mensch hat eine Fülle von Beziehungen: Familienmitglieder, Freundschaften, Kollegen, vielleicht war er sogar mehrfach verheiratet", sagte Dröge. "Wer soll nun das Recht bekommen, sich einen Diamanten zu pressen?" In anderen Bundesländern werde bereits über die Aufhebung des Friedhofszwangs diskutiert. "Aber wenn die Urne auf dem Kaminsims steht, kommt das Problem, dass nur noch einer einen Gedenkort hat, und alle anderen nicht", so Dröge. Deswegen setze sich die Kirche auch weiterhin für öffentliche Gedenkorte ein, zu denen jeder kommen kann, der trauert.

Auch die in Brandenburg durch das Erzbistum Berlin und das Bistum Görlitz vertretene katholische Kirche lehnt die Diamantverpressung von Totenasche ab. Ebenso wie die evangelische Kirche setzt sie sich zudem für die Beisetzung von Totgeburten ein. Die Novelle des Brandenburger Bestattungsgesetzes war im Herbst von der rot-roten Landesregierung in den Landtag eingebracht worden. Im Frühjahr soll es eine Anhörung im Innenausschuss des Landesparlamentes geben. (KNA)