Kirchenasyl: Kirchen fordern Ende von Ermittlungen
Kirchliche Flüchtlingshelfer haben von der bayerischen Justiz ein Ende der juristischen Verfolgung des Kirchenasyls gefordert. Dies geht aus einer am Samstag einstimmig verabschiedeten Erklärung der etwa 140 Teilnehmer eines Studientags für Flüchtlingsarbeit und Kirchenasyl in Nürnberg hervor. Darin heißt es, die Justiz im Freistaat werde aufgefordert, "keine Strafverfahren bei Kirchenasylen einzuleiten, sowie alle Verfahren gegen Haupt- und Ehrenamtliche, sowie gegen Geflüchtete umgehend und ohne Auflagen einzustellen".
Hintergrund sind Strafverfahren gegen Flüchtlinge, Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Ordensleute in Bayern, denen im Fall des Kirchenasyls unerlaubter Aufenthalt beziehungsweise Beihilfe dazu vorgeworfen wird. Im Frühjahr 2017 war bekanntgeworden, dass die drei bayerischen Generalstaatsanwaltschaften im Herbst 2016 ein schärferes Vorgehen verabredet hatten. Die meisten Verfahren wurden bisher wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Kirchen: Kirchenasyl ist kein Rechtsbruch
Sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche in Bayern übte immer wieder Kritik an den Ermittlungsverfahren. Kirchenasyl sei kein Rechtsbruch, sondern eine Möglichkeit, Härtefälle noch einmal genauer zu prüfen, so die Argumentation von Bischöfen. Außerdem verweisen die Kirchen auf eine 2015 mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgestimmte Vorgehensweise. Dazu zählt, dass sowohl die kirchlichen Vorgesetzten als auch die Behörden rechtzeitig über solche Fälle informiert werden.
Im August vergangenen Jahres kritisierte auch der damalige Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) das Vorgehen der Justiz. Er halte "radikale Schritte" gegen für das Kirchenasyl Verantwortliche angesichts der wenigen Fälle für nicht gerechtfertigt. Seehofer kündigte damals an, die Frage auf Ebene der Bundesländer diskutieren zu wollen. Eine höchstinstanzliche gerichtliche Klärung zur Strafbarkeit des Kirchenasyls strebt derzeit die Landshuter Staatsanwaltschaft an. (KNA)