Neues Gesetz verbietet religiöse Symbole bei Richtern
In bayerischen Gerichtssälen sind Kopftücher und sichtbare Kreuze an der Kleidung für Richter und Staatsanwälte künftig verboten. Das geht aus dem neuen Bayerischen Richter- und Staatsanwaltsgesetz hervor, das der Landtag am Donnerstag in zweiter Lesung verabschiedete. Es tritt am 1. April in Kraft. Demnach ist das sichtbare Tragen religiös oder weltanschaulich geprägter Kleidung nicht erlaubt. "Es muss nach außen klar erkennbar sein, dass unsere Richter und Staatsanwälte nur an Recht und Gesetz gebunden sind", sagte Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU). Dies sei für das Vertrauen der Bürger in die Unabhängigkeit und Neutralität des Rechtsstaats unabdingbar.
Das neue Regelwerk löst das Bayerische Richtergesetz in seiner Fassung von 1977 ab. Betroffen von der Neuregelung sind neben Richtern und Staatsanwälten auch Laienrichter, ehrenamtliche Richter, Landesanwälte sowie Rechtspfleger und Rechtsreferendare, soweit sie richterliche oder staatsanwaltschaftliche Aufgaben wahrnehmen. Nicht unter das neue Gesetz fallen dagegen die in bayerischen Gerichtsälen hängenden Kruzifixe. Minister Bausback hatte bereits im Herbst vergangenen Jahres betont, dass die Kreuze Ausdruck der kulturellen Identität Deutschlands seien. Hinzu komme, dass nicht die Wand, an der das Kreuz hänge, die Entscheidung in einem Gerichtssaal treffe, sondern die Menschen vor der Wand. (stz/KNA)