Würzburger Finanzdirektor tritt nach Strafbefehl zurück
Der Bischöfliche Finanzdirektor und Diözesanökonom in Würzburg, Albrecht Siedler, ist am Freitag von seinen Ämtern mit sofortiger Wirkung zurückgetreten. Damit wolle er nach eigenen Worten auch Schaden vom Amt des Finanzdirektors und von der Diözese abwenden, heißt es in einer Erklärung. Bischof Franz Jung hat demnach den Rücktritt angenommen. Am Freitag war bekanntgeworden, dass Siedler einen Strafbefehl wegen nicht abgeführter Sozialbeiträge angenommen hatte. Die Strafe lag laut Staatsanwaltschaft bei über 90 Tagessätzen und damit in einem mittleren fünfstelligen Bereich. Siedler gilt somit als vorbestraft.
Laut Diözese ging es um Sozialversicherungsbeiträge für Stipendien an Promotionsstudierende, die gleichzeitig aber in der Seelsorge eingesetzt waren. Die festgestellten, nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 107.000 Euro seien unverzüglich nachgezahlt worden, zuzüglich der sonstigen Nebenkosten. "Bei dem vom Strafbefehl erfassten Sachverhalt handelt es sich um ein erstmaliges Fehlverhalten eines langjährigen, ansonsten sehr verdienten Mitarbeiters in verantwortungsvoller und schwieriger Stellung", so die Erklärung der Diözese.
Kein Zusammenhang mit dem kirchlichen SBW-Bauträger
Der Würzburger Generalvikar Thomas Keßler "legte und legt größten Wert auf die jederzeitige Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben durch alle Personen, die für die Diözese tätig sind", heißt es weiter. Hinsichtlich der genannten Sachverhalte habe er Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass sich ähnliche Vorgänge künftig nicht wiederholten.
Der Strafbefehl gegen Siedler steht nicht im Zusammenhang mit der Prüfung der Vorgänge bei der kirchlichen SBW-Bauträger- und Verwaltungs-GmbH, dessen Aufsichtsratschef Siedler war. Auch hier ermittelt die Staatsanwaltschaft. Die Diözese hatte in diesem Fall selbst Strafanzeige gegen den mittlerweile entlassenen Geschäftsführer gestellt. Zugleich war der bisherige Aufsichtsrat der SBW aufgelöst worden. Die Entscheidungen seien in Folge einer Untersuchung der Aufsichtsstrukturen des Unternehmens gefällt worden. Demnach ging es dabei neben der Kontrolle der Geschäftsführung auch um Fragen der Transparenz und Compliance, also die Selbstregulierung zur Vermeidung von Gesetzesverstößen. (bod/KNA)