Erzbischof sieht Freiburger Weg durch "Amoris laetitia" bestätigt

Burger: Kommunion für Wiederverheiratete ist möglich

Veröffentlicht am 06.10.2016 um 11:30 Uhr – Lesedauer: 
Stephan Burger ist seit 2015 Erzbischof von Freiburg.
Bild: © KNA
Erzbistum Freiburg

Karlsruhe ‐ Im Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen geht das Erzbistum Freiburg einen Sonderweg. Erzbischof Stephan Burger sieht diesen durch Papst Franziskus bestätigt.

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Der Freiburger Erzbischof Stephan Burger erwartet ein Schreiben der deutschen Bischöfe zu Ehe und Familie und zum kirchlichen Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen. Die Bischofskonferenz habe es sich zur Aufgabe gemacht, die jüngsten Ausführungen von Papst Franziskus aufzugreifen und zu konkretisieren, sagte Burger der in Karlsruhe erscheinenden Bistumszeitung "Konradsblatt".

Eine Kernaussage des Papstschreibens zu Ehe und Familie ("Amoris laetitia") ist für Burger, dass Franziskus wiederverheirateten Geschiedenen den Weg zum Empfang der Kommunion ermöglichen wolle. Dies sei in Einzelfällen nach "eingehender Gewissensbildung und seelsorglicher Begleitung" möglich. "Das Leben ist zu kompliziert, um für alles und jeden die eindeutige und klare Lösung parat zu haben", betonte der Erzbischof.

Derzeit debattieren katholische Theologen darüber, ob wiederverheiratete Geschiedene zu Kommunion und Bußsakrament gehen dürfen. Franziskus betonte in seinem Schreiben nach Abschluss weltweiter Beratungen über Ehe- und Familienseelsorge, dass Wiederverheiratete "in gewissen Fällen" die "Hilfe der Sakramente" erhalten könnten. Das, so argumentieren Kritiker, widerspreche der traditionellen Lehre, nach der die Betreffenden wegen ihrer zweiten Heirat in schwerer Sünde lebten und daher weder zur Kommunion noch zur Beichte gehen dürften. Zuletzt hatten sich die deutschen Bischöfe bei ihrem Herbstreffen in Fulda mit diesen Fragen befasst, aber keine gemeinsame Erklärung veröffentlicht.

Vatikan kritisierte Weg der oberrheinischen Bischöfe

Im Erzbistum Freiburg ist der Empfang der Kommunion und des Bußsakraments für wiederverheiratete Geschiedene in Einzelfällen und unter Auflagen seit einigen Jahren möglich. Grundlage ist eine entsprechende "Seelsorge-Handreichung", die noch in der Zeit von Burgers Vorgänger Robert Zollitsch veröffentlicht wurde. Einen entsprechenden Vorstoß der Bischöfe von Freiburg, Rottenburg-Stuttgart und Mainz im Jahr 1993 hatte der Vatikan scharf zurückgewiesen. Burger bezeichnete das Schreiben von Franziskus jetzt als "eine Art Bestätigung" für den am Oberrhein eingeschlagenen Weg. (KNA)

Linktipp: "Ich wüsste gerne, was gelten soll"

Dürfen wiederverheiratete Geschiedene seit dem Papstschreiben "Amoris laetitia" die Kommunion empfangen oder nicht? Der Freiburger Kirchenrechtler Georg Bier hat dazu einen Wunsch an Papst Franziskus. (Artikel von September 2016)