AfD hatte sich zuvor zu Grundgesetz bekannt

Erzbistum zieht rechtliche Schritte gegen AfD zurück

Veröffentlicht am 16.11.2016 um 17:17 Uhr – Lesedauer: 
Dr. Ludwig Schick, Erzbischof von Bamberg, geboren 22.09.1949, Bischofsweihe am 12.07.1998.
Bild: © KNA
Erzbistum Bamberg

Bamberg ‐ Nachdem das Erzbistum Bamberg gegen die AfD vor Gericht ziehen wollte, hat die Partei nun eingelenkt. Sie bekannte sich zum Grundgesetz. Die Reaktion des Erzbistums ist versöhnlich.

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Das Erzbistum Bamberg hat einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die AfD zurückgenommen. Das bestätigte ein Sprecher des Erzbistums am Mittwoch auf Nachfrage. Die gerichtliche Auseinandersetzung sei entbehrlich geworden, nachdem die AfD erklärt habe, dass die Aussage "muslimischer Bundespräsident denkbar" eine Auslegung des Grundgesetzes sei und sie dieser ausdrücklich zustimme.

Erzbischof mit "halal"-Stempel

Mit der einstweiligen Verfügung ging das Erzbistum gegen eine Facebook-Fotomontage der AfD vor, die den Erzbischof mit dem AfD-Logo und einem "halal"-Stempel zeigt. Halal ist das arabische Wort für "erlaubt, zulässig". Darüber steht der Satz "Kirche: Muslimischer Bundespräsident denkbar".

Schick hatte bei einer Veranstaltung auf Nachfrage gesagt, grundsätzlich sei ein islamisches Staatsoberhaupt vorstellbar, er sehe aber gegenwärtig keine gesellschaftliche Mehrheit dafür. Auf das Facebook-Posting der AfD hin war Schick in Kommentaren massiv beleidigt und bedroht worden. Unter anderem war dort von "Pfaffengesindel" die Rede, das liquidiert gehöre. Die Staatsanwaltschaft nahm daraufhin Ermittlungen wegen Volksverhetzung auf. Diese dauerten an, sagte ein Sprecher der zuständigen Polizei in Oberfranken. (KNA)

Linktipp: AfD distanziert sich von Morddrohungen

Todeswünsche und Gewaltfantasien lehne man ausdrücklich ab, schrieb die Bamberger AfD am 10.11.2016 auf Facebook. Damit distanzierte sich die Partei von Morddrohungen gegen Erzbischof Ludwig Schick.