Hoping: Die Anfragen sind keine Häresie
Der Freiburger Theologe Helmut Hoping hat die Anfragen von vier Kardinälen an Papst Franziskus verteidigt. Anfragen an ein päpstliches Lehrschreiben seien "gar nicht häresiefähig", schreibt Hoping am Mittwoch in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Hoping reagierte damit auf Anfragen der vier Kardinäle Joachim Meisner, Walter Brandmüller, Raymond Leo Burke und Carlo Caffarra, die Papst Franziskus schriftlich zur Klärung mehrerer "Zweifel" ("Dubia") rund um das Papstschreiben "Amoris laetitia" aufgefordert hatten. Den Kardinälen war daraufhin Illoyalität gegenüber dem Papst vorgeworfen worden. Unter anderem geht es um die Frage, ob in Einzelfällen wiederverheiratete Geschiedene unter bestimmten Voraussetzungen wieder zur Kommunion gehen dürfen.
Hoping geht davon aus, dass Papst Franziskus die Fragen der Kardinäle zum kirchlichen Verständnis der Ehe nicht mit einem klaren Ja oder Nein beantworten will. "Die klare lehrmäßige Sprache war seine Sache bislang auch nicht", schreibt er. Bischöfe und Kardinäle seien in der Frage des Kommunionempfangs für wiederverheiratete Geschiedene gespalten. Der Streit werde mit großer Vehemenz geführt, weil es um Grundsatzfragen der kirchlichen Verkündigung gehe, so der Dogmatikexperte.
Eine Revision der kirchlichen Sexualmoral?
Letztlich gehe es um die Frage, wie "die katholische Kirche mit der Pluralität sexueller Verbindungen umgehen will, sei es die sogenannte wilde Ehe, die Zivilehe ohne Trauung, die Wiederheirat nach Scheidung oder eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft", schreibt Hoping. Für liberale Theologen und Bischöfe sei die Frage der Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene der Türöffner für eine Revision der katholischen Sexualmoral. Denn gebe man den traditionellen Anspruch auf, dass ausschließlich die gültige Ehe zwischen Mann und Frau der Ort gelebter Sexualität sei, dann könnte die Kirche auch eheähnlichen Verhältnissen ihren Segen geben. (KNA)